Abrechnungsbezugsdatum (RE) |
Bezugsdatum der Abrechnung des Belegs.
Das Bezugsdatum dient der Identifizierung der Abrechnungsperiode für eine Rechnungskontierung. Es muss immer dann angegeben werden, wenn auf Abrechnungseinheiten oder bei direkt kontierten Kosten auf Immobilienvertrag oder Mietobjekte gebucht werden soll.