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ausländische Quellensteuer (CYT)

Capital Yield Tax (CYT)

Quellensteuer, die bei der Geldanlage im Ausland von dem ausländischen Institut einbehalten und an die dortige Finanzbehörde abgeführt wird.

Nach deutschem Steuerrecht ist diese Steuer auf die deutsche Steuerschuld anrechenbar, wenn für den Steuerpflichtigen keine Möglichkeit besteht, sie sich von der ausländischen Finanzbehörde erstatten zu lassen.

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