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Anschlussnehmer (IS-U-IDX)

Unternehmensübergreifender Datenaustausch erweitert (IS-U-IDX)

Jedermann im Sinne des § 17 Abs. 1 EnWG, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen wird oder im übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks, das an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen ist.

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