abweichende Bemessung (RE-FX) |
Vertrag / Anpassungsmaßnahme
Wird für Funktionen angegeben, bei denen die tatsächlichen Objektbemessungen nicht Grundlage von Berechnungen sein sollen.
Im Mietvertrag steht eine Fläche von 100m², während die tatsächliche Fläche des Mietobjekts nur 98 m² beträgt. In diesem Fall können Sie die vertraglich vereinbarte Fläche auf dem Mietvertrag anpassen (auf 100m²) und können Konditionen, die auf dieser Fläche basieren, vereinbaren.