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Anteil des Lieferanten bei Kostenüberschreitung (PSM-GPR)

Procurement for Public Sector (PSM-GPR)

Prozentsatz der Kosten oberhalb des vertraglich vereinbarten Kostenvoranschlags, der vom Lieferanten zu tragen ist.

Wenn z. B. der Anteil des Lieferanten bei Kostenüberschreitung 25 % beträgt, ist der Lieferant verpflichtet, 25 % aller Kosten zu tragen, die oberhalb des Kostenvoranschlags liegen. Die verbleibenden 75 % übernimmt der Auftraggeber.

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