Anteil des Lieferanten bei Kostenüberschreitung (PSM-GPR) |
Prozentsatz der Kosten oberhalb des vertraglich vereinbarten Kostenvoranschlags, der vom Lieferanten zu tragen ist.
Wenn z. B. der Anteil des Lieferanten bei Kostenüberschreitung 25 % beträgt, ist der Lieferant verpflichtet, 25 % aller Kosten zu tragen, die oberhalb des Kostenvoranschlags liegen. Die verbleibenden 75 % übernimmt der Auftraggeber.