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Ausgleichszahlung (RE)

Immobilienmanagement (RE)

Konditionsbetrag, der von einem Mieter gezahlt wird, wenn er in einer mit Fremdmitteln geförderten Wohnung lebt, jedoch sein Einkommen die hierfür notwendige Grenze überschreitet.

Da sie (im Gegensatz zur Fehlbelegungsabgabe) direkt an den Vermieter gezahlt wird, ist sie auf dem Mietvertrag zu hinterlegen (und falls gewünscht, zusätzlich auch auf der Mieteinheit).

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