Abschluss (EC-CS) |
Beschreibung des betriebswirtschaftlichen Status einer Gesellschaft oder eines Konzerns zu einem bestimmten Stichtag. Ein Abschluß wird aufgrund gesetzlicher oder interner Regelungen erstellt. Er umfaßt im allgemeinen mehrere Teile.
In Deutschland besteht ein nach HGB erstellter Abschluß aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er muß ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.