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Ab Werk (SD-FT)

Außenhandel (SD-FT)

Erklärung, dass der Verkäufer die Verpflichtung zur Lieferung erfüllt hat, sobald er die Ware dem Käufer auf dem Firmengelände des Verkäufers zur Verfügung gestellt hat.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer weder verantwortlich für das Laden der Waren auf das vom Käufer bereitgestellte Fahrzeug noch für die Abfertigung der Waren für den Export. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Transport der Ware vom Gelände des Verkäufers zum gewünschten Bestimmungsort verbunden sind.

In den meisten Teilen der Welt bedeutet Ab Werk, dass der Verlader die Beladung des Fahrzeugs übernimmt.

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