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Abschlagszahlung (PY)

Personalabrechnung (PY)

Pauschale Entgeltzahlung bereits fälligen, aber noch nicht abgerechneten Lohns (i.d.R. zwischen zwei Gehaltszahlungen).

In Betrieben ist es oft üblich, nicht bei jeder Lohnzahlung abzurechnen, sondern innerhalb eines längeren Lohnabrechnungszeitraums eine oder mehrere Abschlagszahlungen in ungefährer Höhe des bereits verdienten Lohnes zu gewähren.

Das exakt zu zahlende Entgelt wird später ermittelt. Der Arbeitnehmer erhält den entsprechenden Differenzbetrag i.d.R. mit der Gehaltszahlung des Folgemonats.

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