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Abschreibung auf immaterielle Anlagen (FI-LC)

Konsolidierung (FI-LC)

Eine Abschreibung auf immaterielle Anlagen ist eine Wertminderung der immateriellen Vermögensgegenstände, welche sich aus der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Perioden der voraussichtlichen Nutzung oder aus der Wertangleichung zum Bilanzierungsstichtag ergibt.

Aus Konsolidierungssicht bedeutend sind die Abschreibungen von im Rahmen der Erstkonsolidierung aktivierten Geschäftswerten.

Die externen Rechnungslegungsvorschriften enthalten im allgemeinen Vorschriften über die zulässigen Abschreibungsverfahren.

Das deutsche HGB sieht beispielsweise eine Abschreibung von 25% pro Jahr als Standardwert vor.

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