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Abschluss (FI-LC)

Konsolidierung (FI-LC)

Ein Abschluß ist eine aufgrund gesetzlicher oder interner Regelungen erstellte Beschreibung des betriebswirtschaftlichen Status einer Gesellschaft oder eines Konzerns zu einem bestimmten Stichtag.

Der Abschluß umfaßt im allgemeinen mehrere Teile.

In Deutschland besteht ein nach HGB erstellter Abschluß aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er muß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

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