Aufwertung (FI-AA) |
Nachbelastung der Anlagenwerte zum Ausgleich inflationsbedingter Geldentwertung oder der Übernahme von Marktwertprinzipien für die Anlagenbuchhaltung.
Durch Aufwertungen ist es möglich, Anlagen mit Wiederbeschaffungswerten zu bewerten (abweichend von den Anschaffungs- und Herstellungskosten).