Abschlusskondition (CA-FIM-FMA) |
Vertraglich vereinbarter Bestandteil eines Vertrages.
Die Abschlusskondition dient in der Zins- und Gebührenrechnung dazu, die betraglichen und zeitlichen Bedingungen abzubilden, mit denen für einen bestimmten Abrechnungszeitraum in der Vergangenheit Abschlussbuchungen, wie z.B. Soll- und Habenzinsen, erzeugt werden sollen.