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Altersvermögensgesetz (PY-DE)

Deutschland (PY-DE)

Seit 01.01.2002 in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung in einen Arbeitnehmerbeitrag zur eigenen Altersvorsorge zu ermöglichen. Der Staat fördert diese Entgeltumwandlung, indem er entweder in einer bestimmten Höhe Steuer- und SV-Beitragsfreiheit gewährt bzw. eine Pauschalversteuerung erlaubt oder aber eine Zulage (die sogenannte Riester-Förderung) gewährt. Die Art der Förderung hängt dabei vom Durchführungsweg der Entgeltumwandlung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) ab.

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