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Belegungsbindung  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Technischer Name: 0OCC_OBLIG

Verwendung

Durch Gesetze, Richtlinien und sonstige (auch unternehmensinterne) Regelungen können bestimmte Wohn-/Nutzungsberechtigungen vorgegeben sein. Dieses Kennzeichen gibt an, ob und welche Belegungsbindung vorliegt.

Beispiel:

Staatliche Auflage innerhalb der öffentlich geförderten Sozialwohnungen (§4, WoBindG): Der Vermieter darf hierbei die Wohnung nur an Personen vermieten, die einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein besitzen.

 

Technische Daten

verfügbar ab Release

4.0B

Referenzmerkmal

nein

externe Hierarchie

nein