Technischer Name: 0OCC_OBLIG
Verwendung
Durch Gesetze, Richtlinien und sonstige (auch unternehmensinterne) Regelungen können bestimmte Wohn-/Nutzungsberechtigungen vorgegeben sein. Dieses Kennzeichen gibt an, ob und welche Belegungsbindung vorliegt.
Beispiel:
Staatliche Auflage innerhalb der öffentlich geförderten Sozialwohnungen (§4, WoBindG): Der Vermieter darf hierbei die Wohnung nur an Personen vermieten, die einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein besitzen.
Technische Daten
verfügbar ab Release |
4.0B |
Referenzmerkmal |
nein |
externe Hierarchie |
nein |