Bei der Erstellung einer Retoure können Sie aufgrund einer Reklamation
die Ware in Ihrem Lager einbuchen, um die Ware prüfen zu können
nach Prüfung der Ware eine der folgenden Aktionen durchführen:
die Reklamation genehmigen und eine Gutschrift erstellen
die Reklamation genehmigen und aufgrund der Retoure eine kostenlose Nachlieferung durchführen
die Reklamation ablehnen
Sie legen einen Verkaufsbeleg mit der Auftragsart für Retouren an. Sie können die Retoure folgendermaßen anlegen:
– ohne Bezug auf einen Auftrag
– mit Bezug auf einen vorhandenen Auftrag
In diesem Fall müssen Sie angeben, auf welchen Auftrag sich diese Reklamation bezieht.
– mit Bezug auf eine Rechnung
In diesem Fall müssen Sie angeben, auf welche Rechnung sich diese Reklamation bezieht.
Die Retoure kann über das Customizing vorerst zur Fakturierung gesperrt werden. Die Fakturasperre setzen Sie unter
Faktura
im Feld
Fakturasperre
.
Wenn die zurückgeschickte Ware wieder in Ihrem Lager eintrifft, erstellen Sie mit Bezug auf die Retoure eine Lieferung (Retourenanlieferung). Der Warenausgang, der für die Retourenanlieferung gebucht wird, hält den Wareneingang zu Ihrem eigenen Bestand fest.
Für die Reklamation können Sie nach Prüfung der Ware eine der folgenden Aktionen durchführen:
genehmigen, indem Sie die Sperre entfernen
absagen, indem Sie einen Absagegrund eintragen
Hierbei sind z.B. folgende Sachverhalte von Bedeutung:
Über welche Menge soll der Kunde eine Gutschrift erhalten?
Es wird hierbei nicht die Liefermenge, sondern die Auftragsmenge als Grundlage für die Gutschrift verwendet. Wenn der Kunde also nur einen Teil der Ware zurückschickt und den Rest selbst entsorgt, kann trotzdem eine Gutschrift in voller Höhe angefertigt werden. Umgekehrt kann auch eine Teilgutschrift für bestimmte Positionen ausgestellt werden, selbst wenn die gesamte Menge vom Kunden zurückgeliefert wird. Hierzu muß die Auftragsmenge in der Retoure auf die gutzuschreibende Menge reduziert werden.
Soll dem Kunden Ersatz geliefert werden?
Wenn der Kunde Ersatz zugeschickt bekommen soll, erstellen Sie keine Gutschrift. In der Retoure geben Sie in den betreffenden Positionen einen Absagegrund ein. Dann legen Sie eine kostenlose Lieferung mit Bezug auf die Retoure an, um dem Kunden die Ersatzwaren zu liefern. Nähere Informationen zu kostenlosen Nachlieferungen finden Sie unter Kostenlose Nachlieferung .
Die folgende Abbildung zeigt den Belegfluß für das Anlegen einer Retoure. Die gestrichelten Linien verdeutlichen, daß die Retoure sich nicht auf einen Vorgängerbeleg beziehen muß:
Nach Genehmigung der Reklamation können Sie mit Bezug auf die Retoure eine Gutschrift anlegen.
Falls der Kunde Ersatzmaterial verlangt, können Sie mit Bezug auf die Retoure eine kostenlose Nachlieferung erfassen.