Erfassen von Steuern 
Wenn bei der Belegerfassung Steuern zu berücksichtigen sind, können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
manuelle Eingabe
automatische Berechnung der Steuern aus den Geschäftspartnerpositionen
automatische Berechnung der Steuern aus den Hauptbuchpositionen
Sie können die bevorzugte Erfassungsart in den Optionen einstellen. Diese Einstellung können Sie im Einstiegsbild und auch während der Belegerfassung ändern.
Sie können Belege mit oder ohne Steuerstandort buchen. Dies legen Sie im Einstiegsbild durch Markieren des Kennzeichens Jurisdiction Code (Steuerstandort) fest.
Die Steuerbasisbeträge der Belegpositionen, die bezüglich Steuerkennzeichen, Buchungskreis, Steuerstandort und Steuerdatum gleich sind, werden für die Steuerberechnung addiert. Die Steuer wird dann erst auf die Summen berechnet.
Beim Anzeigen des Belegs erscheinen die Steuerpositionen auf dem Übersichtsbild im Bereich der Hauptbuchpositionen. Sie tragen zum Saldo des Belegs bei.
Es ist zwischen steuerverursachenden Belegpositionen und Steuerpositionen zu unterscheiden:
Steuerverursachende Belegpositionen
Hier geben Sie Steuerkennzeichen, Steuerstandort und Steuerdatum ein. Die steuerverursachende Belegposition erzeugt ggf. mehrere Steuerpositionen. Sie geben diese steuerverursachenden Positionen im unteren Bereich eines Listbildes (für Geschäftspartnerposition oder für Hauptbuchposition) ein.
Steuerpositionen
Die Steuerpositionen selbst können nicht eingegeben werden; mit der Funktion Steuern gelangen Sie in die Anzeige dieser Steuerpositionen.
Wenn Sie eine steuerverursachenden Position löschen, werden auch alle hieraus generierten Steuerpositionen gelöscht.
Hinweis
In den Branchenkomponenten Versorgungsindustrie und Telekommunikation werden die Steuerpositionen automatisch aus der Geschäftspartnerposition erzeugt.
Weitere Informationen finden Sie unter Steuern erfassen .