Dokumentation zur KomponenteSAP Capital Yield Tax Management for Banking (CYT)

 

Mit dieser Komponente können Kreditinstitute die Steuern ermitteln, die sie für ihre Kunden an die Steuerbehörden abführen müssen. Sie können das SAP Capital Yield Tax Management for Banking für folgende Bereiche einsetzen:

  • einheitliche und zentrale Steuerberechnung für alle Ertragsarten

  • zentrale Stammdatenhaltung der steuerlich relevanten Partnerdaten

  • Transparenz über die Steuerdaten durch Reporting

Der Aufbau dieser Komponente erfüllt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zur Ermittlung der Kapitalertragsteuer (International) und Kapitalertragsteuer (Deutschland). In vielen Ländern können Sie CYT als Grundlage für die Abdeckung von gesetzlichen Anforderungen verwenden und um kundenspezifische Funktionen erweitern. Dabei kann CYT die gesetzliche Steuer zentral und gemäß dem Customizing mit dem CYT-Rechner berechnen. Über den SAP Geschäftspartner für Financial Services (SAP GP-FS) verwalten Sie die Stammdaten.

Hinweis Hinweis

Der SAP GP-FS muss dabei auf der gleichen Instanz liegen, wie der CYT-Rechner.

Ende des Hinweises

Sie können den CYT-Rechner über Schnittstellen an alle relevanten Banksysteme anbinden, bei denen steuerrelevante Erträge anfallen. Nachdem der CYT-Rechner die Ertrags- und Steuerdaten ermittelt hat, kann das interne oder externe Reporting diese Daten verwenden, um Listen und Korrespondenzen verwalten zu können. Folgende Abbildung stellt die Zusammenhänge dar.

Integration

Sie können das SAP Capital Yield Tax Management in folgende Komponenten integrieren:

Funktion

Komponente

Verwaltung von Geschäftspartnerdaten

SAP Geschäftspartner für Financial Services (FS-BP)

Durchführung eines Kontoabschlusses oder eine Kontoauflösung

Bank Customer Accounts (BCA)

Steuerberechnung auf Erträge

Kundeneigene Systeme

Funktionsumfang

Das SAP Capital Yield Tax Management for Banking beinhaltet folgende Funktionen:

  • Steuerberechnung und Buchung der im jeweiligen Land erforderlichen Steuern auf Kapitalerträge

  • Ertrags- und Steuerdatenverwaltung

  • Verwaltung von Steuerbefreiungsdokumenten

    • Freistellungsaufträge

    • Nichtveranlagungs-Bescheinigungen

  • Länderspezifisches Reporting:

    • Deutschland

      • Steuerbescheinigung

      • FSADV - Meldung

      • Steueranmeldung an das Finanzamt

    • Schweiz

      • Steueranmeldung an das Finanzamt

Hinweis Hinweis

Wenn Sie Erträge aus Wertpapiergeschäften versteuern, muss das Wertpapiersystem oder ein zwischengeschaltetes System die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage vornehmen.

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