Fehlernachricht in der Fremdschlüsselprüfung
Bei einer Fremdschlüsselprüfung wird geprüft, ob in der Prüftabelle ein Satz mit dem durch die Werte in den Fremdschlüsselfeldern vorgegeben Schlüssel existiert. Schlägt diese Prüfung fehl, so wird eine Standardnachricht ausgegeben. Diese Standardnachricht kann in der Definition des Fremdschlüssels durch eine beliebige Nachricht ersetzt werden.
Bei die Gestaltung dieser Nachricht können auch bis zu vier Platzhalter verwendet werden, die dann vom System automatisch mit den Inhalten der Fremdschlüsselfelder und dem Namen der Prüftabelle gefüllt werden.
Die ersten drei Platzhalter werden dabei mit den Inhalten der den ersten drei Schlüsselfeldern der Prüftabelle (das Mandantenfeld ist dabei ausgenommen) zugeordneten Fremdschlüsselfelder gefüllt. In den vierten Platzhalter wird der Name der Prüftabelle gestellt.

Ein Fremdschlüssel zwischen der Fremdschlüsseltabelle FS und der Prüftabelle PT ist mit folgender Feldzuordnung definiert:
Prüftabelle PT |
Fremdschlüsseltabelle FS |
Mandant |
Mandant |
FELD_A |
FELD_1 |
FELD_B |
FELD_2 |
FELD_C |
FELD_3 |
FELD_D |
FELD_4 |
Als Fehlernachricht ist die Nachricht TEST 001 mit dem Text
Eintrag &1 &2 &3 existiert nicht in Tabelle &4.
im Fremdschlüssel eingetragen. Schlägt die Fremdschlüsselprüfung für die Werte FELD_1 = 'Wert1', FELD_2 = 'Wert2', FELD_3 = 'Wert3' und FELD_4 = 'Wert4' fehl, so wird folgender Nachrichtentext ausgegeben:
Eintrag Wert1 Wert2 Wert3 existiert nicht in der Tabelle PT.
Hat die Prüftabelle außer dem Mandant z.B. nur zwei weitere Schlüsselfelder, so werden die Inhalte der zugeordneten Fremdschlüsselfelder in die Platzhalter &1 und &2 gestellt und der dritte Platzhalter enthält den Namen der Prüftabelle.