!--a11y-->Umstellungen und Umstellungszeitpunkte im Handel 
Bei den Umstellungen im Handel spielen die Umstellungszeitpunkte und ihr Zusammenspiel eine wichtige Rolle. Die Grafik erläutert ein solches Zusammenspiel für die Umstellung folgender Funktionsbereiche an Hand eines Beispiels:

Generell müssen alle Umstellungen bis zum Ende der Doppelwährungsphase abgeschlossen sein.
Dies ist auch die einzige Einschränkung für die Hauswährungsumstellung, die Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Doppelwährungsphase durchführen können. Der beste Zeitpunkt dafür ist jeweils nach Abschluß eines Geschäftsjahres. Für die weiteren Umstellungen im Handel ist jedoch der 01.01.2002, das Datum zu dem der Euro als Bargeld eingeführt wird, von besonderer Bedeutung. Um dieses fixe Datum gruppieren sich die im folgenden näher beschriebenen drei Zeitpunkte.
Zeitpunkt 1
Zu diesem Zeitpunkt stellen Sie Ihr SAP-System so ein, daß Sie parallele Verkaufspreise durchgängig zur Verfügung haben. Damit sind z.B. die Voraussetzungen geschaffen, eine doppelte Preisauszeichnung in nationaler Währung und Euro, ob auf freiwilliger Basis oder aufgrund gesetzlicher Regelung, jederzeit durchführen zu können. Auch wenn eine doppelte Preisauszeichnung in Ihrem Unternehmen nicht verwendet wird, sollten Sie diesen Zeitpunkt so früh wie möglich, auf jeden Fall aber vor den 01.01.2002 legen.
Für die einzelnen Funktionsbereiche ergeben sich folgende Konsequenzen:
Die Verkaufspreiskalkulation ist noch nicht betroffen; die kalkulierten Verkaufspreise werden weiterhin in der nationalen Währung optisch gerundet.
Alle Verkaufspreise sind nun in nationaler Währung und Euro durchgängig im System vorhanden und können entsprechend zur Etikettierung genutzt werden. Bei doppelter Preisauszeichnung empfiehlt es sich, den in nationaler Währung kalkulierten Verkaufspreis (Haupt-Verkaufspreis) optisch auf den Etiketten hervorzuheben.
Man unterscheidet zwischen einfachen Kassen, die nur eine Währung kennen und intelligenten Kassen, die mehrere Währungen verwalten können. Im ersten Fall muß bei der POS-Ausgangsverarbeitung sichergestellt werden, daß weiterhin nur der Preis in der nationalen Währung (der aktuelle Hauptverkaufspreis) zur Versorgung der Kassen verwendet wird. Im zweiten Fall gibt es keine Probleme; die beiden Verkaufspreise werden im Kassensystem in getrennten Datenfiles gespeichert.
Das Scanning wird weiterhin in nationaler Währung durchgeführt. Bei intelligenten Kassen bedient sich der Scanner aus dem entsprechenden Datenfile in nationaler Währung.
Zeitpunkt 2
Die Währung, in der die Verkaufspreise kalkuliert und optisch gerundet sind (Haupt-Verkaufswährung), wird für einzelne Bereiche von nationaler Währung auf Euro umgestellt. Da diese Umstellung nach Organisationsebenen (Vertriebslinien, Werke, Preislisten) und Warengruppen differenziert durchgeführt werden kann, bietet sich aus organisatorischen Gründen eine zeitliche Entzerrung an. Statt eines einzigen Zeitpunktes 2 gibt es dann mehrere Zeitpunkte (z.B. 2a, 2b, usw.).
Für die einzelnen Funktionsbereiche bedeutet dies:
Alle betroffenen Verkaufspreise werden in Euro neu kalkuliert; die zugehörigen parallelen Verkaufspreise in nationalen Währung entstehen wieder durch Umrechnung mit dem fixierten Wechselkurs.
Alle Verkaufspreise sind weiterhin in nationaler Währung und Euro im System vorhanden und können entsprechend zur Etikettierung genutzt werden. Bei doppelter Preisauszeichnung empfiehlt es sich, den neu in Euro kalkulierten Verkaufspreis (der neue Hauptverkaufspreis) optisch auf den Etiketten hervorzuheben.
Im Falle der einfachen Kassen muß bei der POS-Ausgangsverarbeitung sichergestellt werden, daß nun der parallele Verkaufspreis (umgerechnet aus Euro ohne optische Rundung) in nationaler Währung zur Versorgung der Kassen verwendet wird.

Der Verkaufspreis in nationaler Währung wird nun über eine andere Konditionsart ermittelt (im ausgelieferten Standard z.B. Konditionsart VKPE bei normalen Verkaufspreisen bzw. VKAE bei Aktions-Verkaufspreisen). Die Findung des richtigen Verkaufspreises bei der POS-Ausgangsverarbeitung kann daher nicht mit Hilfe von Konditionsarten, sondern nur durch die Währung der Kassen erfolgen.
Das Scanning wird weiterhin in der nationalen Währung durchgeführt.
Zeitpunkt 3
Zu diesem Zeitpunkt soll das Scanning an den Kassensystemen von nationaler Währung auf Euro umgestellt werden.

Diese Umstellung darf nicht vor Zeitpunkt 1 erfolgen.
Nicht betroffen
Falls keine doppelte Preisauszeichnung vorgenommen wurde, muß nun umetikettiert werden.
Bei einfachen Kassen muß nun eine komplette Neuversorgung der Kassen durchgeführt werden.
Das Scanning wird nun in Euro durchgeführt. Bei intelligenten Kassen bedient sich der Scanner nun aus dem entsprechenden Datenfile in Euro.
In Bezug auf die Korrelation der genannten Zeitpunkte läßt sich zusammenfassend sagen, daß Zeitpunkt 1 immer vor Zeitpunkt 3 liegen muß, während Zeitpunkt 2 beliebig gewählt werden kann.