Show TOC Anfang des Inhaltsbereichs

Hintergrunddokumentation Saldenabstimmung  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Die Übernahme von Altdaten in die Komponente Anlagenbuchhaltung (FI-AA) hat keinen Einfluß auf die Salden der entsprechenden Abstimmkonten in der Komponente Finanzwesen (FI). Dies bedeutet, daß keine automatische Saldenbildung und -abstimmung stattfindet.

Definition der Abstimmkonten

Die Abstimmkonten der Anlagenbuchhaltung dürfen in der Finanzbuchhaltung nicht manuell bebucht werden. Normalerweise können Sie den entsprechenden Hauptbuchkonten in der Finanzbuchhaltung den Status von Abstimmkonten zuweisen. Diese Änderung ist in der Finanzbuchhaltung jedoch nicht mehr möglich, wenn die betroffenen Konten bereits Salden aus der Altdatenübernahme führen. Mit Hilfe eines speziellen Reports können Sie dennoch den jeweiligen Konten der Finanzbuchhaltung den Status von Abstimmkonten zuweisen (im Customizing der Anlagenbuchhaltung unter Produktionsvorbereitung ®Abstimmkonten setzen).

Ein weiterer Report ermöglicht es, diese Festlegung wieder rückgängig zu machen (Abstimmkonten rücksetzen).

Nachträgliche Korrekturbuchungen auf Abstimmkonten

Wenn Sie die Anlagensachkonten in der Finanzbuchhaltung bereits als Abstimmkonten definiert haben und trotzdem noch Salden auf diese Konten übernehmen müssen bzw. nachträgliche Korrekturen erforderlich sind, können Sie mit einer speziellen Buchungstransaktion im Customizing der Anlagenbuchhaltung (Saldenübernahme) Korrekturbuchungen auf diese Konten vornehmen (Buchungsschlüssel 40 bzw. 50). Bebucht werden können nur Konten, deren Buchungskreis sich im Einführungsstatus befindet (im Customizing unter Produktionsvorbereitung ® Produktivstart ®Buchungskreis produktiv setzen).

Nachweis der Abstimmung

Verwenden Sie für den Nachweis der Abstimmung zwischen Anlagenhauptbuchkonten und Anlagennebenbuch die Saldenliste der Finanzbuchhaltung (RFSSLD00). Aus Sicht der Anlagenbuchhaltung sind folgende Standardreports geeignet:

·        Anlagenbestand: Bestandsliste (RABEST01)

·        Bestand Anzahlungen

·        Bestand kumulierte Wertberichtigungen

·        Bestand Investitionsförderungen

·        Bestand Sonderposten.

Verwenden Sie bei allen Bestandsauswertungen der Anlagenbuchhaltung den 1.1. des aktuellen Geschäftsjahres als Berichtsdatum (bei einem verschobenen Geschäftsjahr analog). Sie erhalten dann die Kumuliertwerte zum Jahresanfang (ohne Bewegungen des aktuellen Geschäftsjahres). Wenn Sie zum Beispiel das Übernahmedatum 31.12.JJJJ haben, müssen Sie die Reports mit dem Berichtsdatum 1.1.JJJJ+1 starten.

Bei einer unterjährigen Übernahme sind außerdem folgende GuV-Konten abzustimmen:

·        Aufwandskonten für Abschreibungen

·        Einstellung/Auflösung Sonderposten

·        Verlust bei Anlagenabgang

·        Mehr-/Mindererlös bei Anlagenverkauf.

Für die Bewegungen des laufenden Jahres (bei unterjähriger Übernahme) können Sie das Anlagengitter verwenden.

Besonderheiten bei bereits aktiver Hauptbuchhaltung SAP-FI

Bei bereits aktiver Finanzbuchhaltung SAP-FI befinden sich bereits alle Bestands- und Wertberichtigungskonten auf dem aktuellen Stand. Eine Übernahme der Sachkontensalden ist daher nicht nötig. Bis zum Übernahmezeitpunkt (Zeitpunkt, zu dessen Buchungsstand Sie die Altanlagen aus dem Vorsystem übernehmen) werden Anlagen in der SAP-fremden Anlagenbuchhaltung verwaltet. Anlagenbuchungen werden im SAP-FI durchgeführt und parallel in der SAP-fremden Anlagenbuchhaltung mitvollzogen. Nach diesem Zeitpunkt dürfen bis zum Erfassungszeitpunkt der Altdaten keine Anlagenbewegungen mehr gebucht werden, da dies zu Inkonsistenzen zwischen Haupt- und Nebenbuch führen würde. Die Bewegungen, die im Zeitraum B (siehe Abschnitt Zeitpunkt der Übernahme) anfallen, müssen nach dem Erfassungszeitpunkt nachgebucht werden.

Nach dem Erfassungszeitpunkt können neue Anlagen im SAP-System hinzugefügt und bebucht werden. Hierzu müssen jedoch zum Übernahmezeitpunkt alle Bestands- und Wertberichtigungskonten zu Abstimmkonten umdefiniert werden (im Customizing unter Abstimmkonten setzen). Ab dem Übernahmezeitpunkt sind diese Konten daher nicht mehr direkt bebuchbar. Über Abstimmkonten rücksetzen können Sie diese Festlegung wieder rückgängig machen.

 

Ende des Inhaltsbereichs