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Richtlinie der EG zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Im Anhang dieser Richtlinie werden unter den Mindestvorschriften für die Mensch-Maschine-Schnittstelle als Kriterien genannt: (a) Die Software muß der auszuführenden Tätigkeit angepaßt sein, (b) sie muß benutzerfreundlich sein und ggf. dem Kenntnis- und Erfahrungsstand des Benutzers angepaßt werden können, (c) die Systeme müssen Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten, (d) sie müssen die Informationen in einem Format und Tempo anbieten, das den Benutzern angepaßt ist, (e) die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.

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