Kostenrechnung und Kontenpläne 

Sie müssen jedem Buchungskreis einen operativen Kontenplan zuordnen. Mit diesem operativen Kontenplan arbeitet auch die Kostenrechnung, d.h. die Konten des operativen Kontenplans können gleichzeitig Aufwands- bzw. Ertragskonten in der Finanzbuchhaltung und Kosten- bzw. Erlösart in der Kostenrechnung sein.

Wenn Sie in einem Unternehmen mit mehreren Buchungskreisen (z.B. in einem Konzern) unterschiedliche Kontenpläne benötigen, müssen Sie berücksichtigen, daß die Kostenrechnung nur mit dem operativen Kontenplan verknüpft ist. Ihre Kontenplanorganisation hängt davon ab, auf welcher Hierarchieebene Sie die Kostenrechnung durchführen wollen.

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Verfahren für Ihre Kontenplanorganisation zur Verfügung:

Auf Konzernebene wird ein einheitlicher Kontenplan festgelegt, der alle Konten enthält, die ein Buchungskreis verwenden kann. Dieser Kontenplan ist für alle Buchungskreise der operative Kontenplan. Um den jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen zu genügen, geben Sie für jeden Buchungskreis zusätzlich dessen Landeskontenplan an.

Vorteil: Eine buchungskreisübergreifende Kostenrechnung ist möglich. Die Konsolidierung erfolgt über den operativen Kontenplan, der der Konzernkontenplan ist.

Nachteil: Der einzelne Buchhalter kann im Tagesgeschäft nicht in seinem Landeskontenplan arbeiten.

Jeder Buchungskreis gibt seinen eigenen Landeskontenplan als operativen Kontenplan an. Für die Konsolidierung gibt jeder Buchungskreis zusätzlich den konzernweit gültigen Konzernkontenplan an.

Vorteil: Der einzelne Buchhalter kann im Tagesgeschäft in seinem landesspezifischen Kontenplan arbeiten. Eine Konsolidierung ist über den Konzernkontenplan möglich.

Nachteil: Eine buchungskreisübergreifende Kostenrechnung ist nicht möglich.