Szenario Vorsteuerbearbeitung  

Einsatzmöglichkeiten

Dieses Szanario bildet nach deutschem Recht die Berechnung der Vorsteuererstattung ab, anhand der Umsätze, die im Rahmen des Vermietungsprozesses anfallen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des §9 UStG (Vorsteueroptierung bei Vermietung und Verpachtung von Immobilienobjekten, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen).

Nehmen Sie dieses Optionsrecht wahr, so können Sie die Vorsteuerbearbeitung in IS-RE durchführen für

Über die Vorsteuerbearbeitung kann ein Vorsteuerabzug - und damit die Minderung der Zahllast - unter Berücksichtigung der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse - sprich Wechsel zwischen privater und gewerblicher Nutzung der Mietbestände - durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Einstellungen im Immobilien-Customizing

Betroffene Buchungskreise sind zur Vorsteueroptierung vorgesehen und haben im Falle der Berücksichtigung des Anlagevermögens (aktivierungspflichtige Kosten) das Kennzeichen für eine aktive Anlagenbuchhaltung gesetzt.

Ablauf

  1. Ermittlung der Ausgangssteuer
  2. Die im Rahmen der Umsätze aus Vermietung und Verpachtung anfallende Ausgangssteuer wird bei Buchungsvorgängen über mitzuführende Steuerkennzeichen automatisch getrennt gehalten. Hierbei ist festlegbar, ob die Ausgangssteuer zum Zeitpunkt der Sollstellung oder erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs zu buchen ist.

  3. Erfassung der Kosten
  4. Die anfallenden Kosten werden als Belege mit abzugsfähiger Vorsteuer gebucht, wobei der Buchhalter die Zielkontierung festlegen kann:

    1. die das Anlagevermögen betreffenden aktivierungspflichtigen Kosten werden in der Komponente Anlagenbuchhaltung (FI-AA) auf Berichtigungsbeständen mitgeführt, der Wertefluß ist über die Zuordnung der Anlage zum Immobilienobjekt gewährleistet.
    2. auf den Mieter umlagefähige Kosten sind auf den Abrechnungseinheiten zu führen.
    3. nicht umlagefähige und nicht aktivierungspflichtige Kosten können auf den verursachenden Immobilienobjekten geführt werden.
  5. Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuer
  6. Die Aufteilung der Vorsteuer in einen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Anteil erfolgt unter Berücksichtigung der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse (gewerbliche/nicht gewerbliche Mietverhältnisse) der jeweiligen Kontierungsobjekte. Während die abzugsfähige Vorsteuer gegen die Ausgangssteuer saldiert werden kann, wird die nicht abzugsfähige Vorsteuer

    1. bei umlagefähigen Betriebs- und Nebenkosten aufgeteilt auf private Nutzungsverhältnisse. Dies erfolgt automatisch über die Nebenkostenabrechnung.
    2. bei aktivierungspflichtigen Aufwänden in der Anlagenbuchhaltung (FI-AA) aktiviert.

    Änderungen in der Nutzung der Anlage führen zu Korrekturen in der Anlagenbuchhaltung. Das System berücksichtigt hierbei die gesetzlichen Vorgaben (lt. §15a UStG, §9 EstG, §44 UStDV).

    Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuer werden auf im Immobilien-Customizing eingestellte Konten gebucht.

  7. Ausweis der Zahllast

Der Ausweis der Zahllast erfolgt über die Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb der Finanzbuchhaltung, welche in frei festlegbaren Perioden die gebuchte Ausgangssteuer mit der abzugsfähigen Vorsteuer saldiert.