Erfassung verbrauchsabhängiger Nebenkosten 

Einsatzmöglichkeiten

Über Zähler erfassen Sie verbrauchsabhängige Umlegungsgrößen zur Nebenkostenabrechnung (Strom-, Wasserverbrauch etc.). Falls Sie verbrauchsabhängige Umlegungseinheiten benutzen, müssen Sie Zähler zur betroffenen Mieteinheit anlegen; ansonsten kann keine Nebenkostenabrechnung erfolgen.

Ablauf

  1. Zähler anlegen
  2. Legen Sie Zähler innerhalb der Stammdaten der Mieteinheiten an, für die verbrauchsabhängige Nebenkostenschlüssel gelten sollen. Die Zähler sind dadurch einer Mieteinheit zugeordnet.

    Über Meßpunkte, Meßpunkttypen, Meßpositionen und Merkmale legen Sie den Standort und die Funktion eines Zählers fest.

    Meßpunkt: 98

    Meßposition: Kellerraum 2

    Meßpunkttyp: Verbrauchsmessung

    Merkmal: Kaltwasserverbrauch

  3. Zählerstände erfassen
  4. Über Meßbelege erfassen Sie Zählerstände, die Zählerstandsdifferenzen werden automatisch berechnet. Die Erfassung können Sie über Listen (alle Zähler zu einer Mieteinheit) bzw. Sammelerfassungen (alle Zähler z.B. zu einer Wirtschaftseinheit) vornehmen.

    Zur korrekten Nebenkostenabrechnung müssen mindestens zwei Zählerstände innerhalb des Abrechnungszeitraumes vorliegen, der Anfangsstand (erster bzw. niedrigster Zählerstand innerhalb der Periode) und der Endstand (höchster Zählerstand innerhalb der Periode).

  5. eventuellen Mieterwechsel berücksichtigen

Da innerhalb einer Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel vorkommen kann, liegen also entweder mehrere aufeinander folgende Mietverträge oder Leerstand vor. Bei verbrauchsabhängigen Nebenkosten ist daher zum Zeitpunkt des Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchzuführen, damit ein Meßbeleg vorliegt.

Sie können auch einen Mieterwechsel ohne Zwischenablesung der Zähler vollziehen, indem Sie die Verteilung der Heizkosten über Heizwerttage durchführen: Komplettabrechnung nach Heizwerttagen

Ergebnis

Die Nebenkostenabrechnung ermittelt anhand der Nebenkostenschlüssel sowie der Umlegungsgröße die verbrauchsabhängigen Nebenkosten der Mieteinheiten und legt die Kosten entsprechend auf die Mieter um.

Sie können Zähler auch für Gebäude anlegen. Diese Zählerstände werden bei der Nebenkostenabrechnung aber nicht berücksichtigt!

Weitere Informationen zu Zählern erhalten Sie in der Dokumentation der Komponente Instandhaltung (PM): Meßpunkte und Zähler.