Verordnung aus der Verordnungsfolge lösen
Sie können Verordnungsfolgen lösen, um eine Folgeverordnung aus der Verordnungsfolge zu entfernen.
Durch das Lösen aus der Verordnungsfolge machen Sie alle Abhängigkeiten zur Ursprungsverordnung wieder rückgängig. Das System setzt auch den Endezeitpunkt der Ursprungsverordnung wieder auf den vor der Erstellung der Folgeverordnung gültigen Endezeitpunkt zurück.
Die Verordnung ist Teil einer Verordnungsfolge und ist im Status "Gespeichert".
Markieren Sie eine Verordnung im Verordnungsdialog und wählen Sie
Verordnungsfolge
(Verordnungsfolge auflösen
).
Das System löst die Verordnung aus der Verordnungsfolge.
Hinweis
Sie erkennen ob eine Verordnung Teil einer Verordnungsfolge ist am Symbol in der Spalte Verordnungsfolge. Wenn in dieser Spalte die Funktionstaste mit dem Symbol
(-
) aktiv
ist, können Sie damit auch die Funktion Verordnungsfolge lösen
für diese Verordnung aufrufen.
Die Verordnung ist nicht mehr Teil einer Verordnungsfolge. Die Ursprungsverordnung darf dadurch wieder erneuert werden.
Sie haben über die Funktion Arzneimittel ändern
eine Folgeverordnung angelegt. Da Sie über die Arzneimittelsuche ein Arzneimittel ausgewählt haben, das mit dem ursprünglichen Arzneimittel nichts zu tun hat, möchten Sie die neue Verordnung aus der Verordnungsfolge
lösen.
Rufen Sie dazu die Funktion Verordnungsfolge lösen
auf.