Dokumentation zur VorgehensweiseVerordnung aus der Verordnungsfolge lösen

 

Sie können Verordnungsfolgen lösen, um eine Folgeverordnung aus der Verordnungsfolge zu entfernen.

Durch das Lösen aus der Verordnungsfolge machen Sie alle Abhängigkeiten zur Ursprungsverordnung wieder rückgängig. Das System setzt auch den Endezeitpunkt der Ursprungsverordnung wieder auf den vor der Erstellung der Folgeverordnung gültigen Endezeitpunkt zurück.

Voraussetzungen

Die Verordnung ist Teil einer Verordnungsfolge und ist im Status "Gespeichert".

Vorgehensweise

  1. Markieren Sie eine Verordnung im Verordnungsdialog und wählen Sie Verordnungsfolge auflösen Verordnungsfolge (Verordnungsfolge auflösen).

  2. Das System löst die Verordnung aus der Verordnungsfolge.

    Hinweis Hinweis

    Sie erkennen ob eine Verordnung Teil einer Verordnungsfolge ist am Symbol in der Spalte Verordnungsfolge. Wenn in dieser Spalte die Funktionstaste mit dem Symbol - (-) aktiv ist, können Sie damit auch die Funktion Verordnungsfolge lösen für diese Verordnung aufrufen.

    Ende des Hinweises

Ergebnis

Die Verordnung ist nicht mehr Teil einer Verordnungsfolge. Die Ursprungsverordnung darf dadurch wieder erneuert werden.

Beispiel

Sie haben über die Funktion Arzneimittel ändern eine Folgeverordnung angelegt. Da Sie über die Arzneimittelsuche ein Arzneimittel ausgewählt haben, das mit dem ursprünglichen Arzneimittel nichts zu tun hat, möchten Sie die neue Verordnung aus der Verordnungsfolge lösen.

Rufen Sie dazu die Funktion Verordnungsfolge lösen auf.