Höchstwerte pro Fall und Fachgebiet (A4) Die Leistungsregel
Höchstwerte pro Fall und Fachgebiet (A4)
überprüft die fallbezogen erfassten abrechenbaren Leistungen, die von einem bestimmten Fachgebiet erbracht wurden daraufhin, ob die erfasste Menge die zulässige Menge überschreitet.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter die Regelart A4 aktiviert.
In der Regelart A4 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_MAX_VAL aufgerufen.
Sie haben im
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
für die Regelart A4 eine
Leistungsaktion
(ungleich
keine Aktionen
) ausgewählt.
Sie haben im Customizing zu dieser Leistung die Einträge unter erfasst.
Die Leistungsprüfung stellt fest, ob zu einem Fall Kriterien vorliegen, die vorgeben, dass eine Leistung durch eine andere Leistung ersetzt werden muss.
Beispiel
Im Customizing wurde festgelegt, dass die Leistung 1332.00 pro Fall und Fachgebiet HNO maximal 3 mal abgerechnet werden darf.
Der Patient xy wurde am 1.1.2002 aufgenommen und am 13.1.2002 entlassen. Von der HNO wurden u.a. folgende Leistungen erbracht:
1332.00 am 1.1.2002
1332.00 am 2.1.2002
1332.00 am 7.1.2002
1332.00 am 9.1.2002
Nach Durchlaufen der Leistungsregel stellen sich die Datensätze wie folgt dar:
1332.00 am 1.1.2002
abrechenbar
1332.00 am 2.1.2002
abrechenbar
1332.00 am 7.1.2002
abrechenbar
1332.00 am 9.1.2002
nicht abrechenbar
Es können nur Leistungen aus dem Grundtarif generiert werden.
Die Leistungsprüfung erfolgt nur für Leistungen, die
nicht storniert
und
nicht geplant
sind,
und im Leistungsstamm das Kennzeichen
Stat
. oder
Amb. abrechenbar
gesetzt haben.
Über den Nachrichtentyp legen Sie fest, welche Meldung vom System bei einer Umschlüsselung ausgegeben werden soll.
Achtung
Bei Auftreten von Nachrichten mit dem Typ E (Fehler) kann nicht gespeichert werden.
Weitere Informationen lesen Sie in der Dokumentation zur Leistungsregel A4 im
Einführungsleitfaden
unter