Höherreihung Tagesklinik (A12)Die Leistungsprüfung Höherreihung Tagesklinik
(A12) deckt die in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Krankenanstalten LBGl. Nr. 111/99
genannten Anforderungen zur Höherreihung der Arztgebühr ab.
Tagesklinische Leistungen sind Untersuchungen und Behandlungen, wenn sie mit einer stationären Versorgung bzw. Unterbringung in der Krankenanstalt bis zu einer Dauer von höchstens 24 Stunden verbunden sind.
Sie überprüft, ob mehrere tagesklinische Leistungen während eines ununterbrochenen tagesklinischen Aufenthaltes angefallen sind und berücksichtigt alle abrechenbaren Leistungen für die Ermittlung des korrekten Preises.
Es werden folgende Leistungsgruppen/-typen betrachtet:
OP-Leistungen
Endoskopie-Leistungen
Anstaltsgebühren
Arztgebühren operative Abteilungen
Arztgebühren Anästhesie-Abteilungen
Im Einzelfall kann bei besonderer Schwierigkeit eine Höherreihung (aufgrund von Erschwernis) erfolgen.
Bei Zusammentreffen mehrerer tagesklinischer OP-Leistungen ist eine Leistung der höchstens in Betracht kommenden OP-Gruppe zu 100 Prozent und jede weitere Leistung mit höchstens 50 Prozent zu berechnen. Insgesamt dürfen nicht mehr als 200 Prozent der Behandlungsgebühr der verrechenbaren Operationsgruppe verrechnet werden.
Bei Mehrfachendoskopien mit einem gemeinsamen Zugang darf nur jene der höchsten durchgeführten Gruppe verrechnet werden; bei Mehrfachendoskopien mit verschiedenen Zugängen darf die erste Endoskopie zu 100 Prozent und jede weitere zu 50 Prozent verrechnet werden.
Als Arztgebühr wird ein Anteil von 50 Prozent der tagesklinischen OP- oder Endoskopieleistungen festgesetzt. Bei Durchführung einer Narkose durch einen Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin wird der Anteil für die anästhesiologische und operative Abteilung abhängig von der OP- und Endoskopiegruppe festgelegt. Beim Zusammentreffen mehrere OP- oder Endoskopiegruppen ist die höchstbewertete OP- bzw. Endoskopiegruppe massgeblich.
Details entnehmen Sie dem LGBl. Nr. 111/99.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Einführungsleitfaden
unter die Regelart A12 aktiviert.
In der Regelart A10 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_UPGR_TK
aufgerufen.
Sie haben im Einrichtungsbezogenen Prüfschema
für die Regelart A12 eine Leistungsaktion
(ungleich keine Aktionen
) ausgewählt.
Wählen Sie die Prüfzeitpunkte NLRG01
Leistungsprüfung vor der Abrechnung
und NLRG08
Leistungsprüfung vor Test-Abrechnung
.
Sie haben im Customizing zu einer Leistungsgruppe (Op/Endoskopie-Gruppe) die Einträge unter erfasst.
Sie haben im Customizing zu einer Leistung die Einträge unter erfasst.
Sie haben im Customizing unter die Operations- und Endoskopiegruppen erfasst.
Sie haben ausgehend vom Bild SAP Easy Access
über den OP-Leistungen auf der Registerkarte Klassifikation
im Feld Leistungstyp
die Operations- oder Endoskopiegruppe eingetragen.
Durch die Leistungsregel A3 (Leistungsumschlüsselung) wurde eine eigene Arzthonorarleistung generiert.
Grundlage dieser Leistungsprüfung sind die Regeln, die Sie im Customizing des IS-H für jede Leistungsgruppe hinterlegen, für die es eine „Höherreihung“ gibt.
Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
unter und AT: Höherreihung Tageskliniken - Leistungen (A12)
.
Die Leistungsregel zur Höherreihung bezieht sich stets auf alle tagesklinischen Leistungen eines Sonderklassepatienten ( Aufnahmeart
=TK). Über die Leistungsstammdaten wird ermittelt, ob und welcher OP-/Endoskopie-Gruppe eine Leistung angehört. Die weitere Verarbeitung hängt vom Leistungstyp (z.B. OP, Endoskopie, Arztgebühr, Anstaltsgebühr) ab.
Handelt es sich bei den geprüften Leistungen um OP-Leistungen, geht IS-H wie folgt vor:
Es werden alle OP-Leistungen gelesen. Die Leistung der höchsten in Betracht kommenden OP-Gruppe wird ermittelt.
Diese Leistung wird zu 100 % abgerechnet.
Allen weiteren Leistungen werden – sofern die Summe dieser Leistungen nicht 200 % der abgerechneten Leistung übersteigt - der Vergütungsfaktor 0,5 zugeordnet.
Sollte die Summe der Leistungen diese 200 % übersteigen, ermittelt IS-H einen neuen Vergütungsfaktor ((Preis der 100 %-Leistung * 2) / Summe der restlichen Leistungen) * 0,5) und ordnet den Leistungen den neuen Vergütungsfaktor zu.
Die Leistungen sind abhängig davon, ob sie mit gemeinsamen oder getrennten Zugängen durchgeführt wurden, unterschiedlich zu verrechnen.
Achtung
Die entsprechende Information vom Arzt (gemeinsamer/getrennter Zugang) ist im System nicht vorhanden. Aus diesem Grund unterstützt IS-H die Differenzierung nicht. Es ist eine manuelle Bearbeitung erforderlich.
Gemeinsamer Zugang
Es darf nur eine Leistung der höchsten Gruppe abgerechnet werden. Setzen Sie alle anderen Leistungen entweder auf nicht abrechenbar
(in diesem Fall erscheinen diese Leistungen nicht auf der Rechnung) oder tragen Sie die Verrechnungsleistung (am Grundbild: Leistungen pflegen
→Registerkarte Zusatzbewertung im Feld LeistKat und Leistung
) mit Wert 0,00 ein (Leistung erscheint mit Betrag 0,00 auf der Rechnung).
Verschiedene Zugänge
Die erste Endoskopieleistung darf zu 100 % abgerechnet werden, alle weiteren zu 50 %. Versehen Sie alle weiteren Leistungen mit dem Vergütungsfaktor 0,5.
Die Leistungsregel A12 prüft, ob zu einer der beiden Varianten manuelle Einträge erfolgt sind. Wenn nicht, wird eine Warnung ausgegeben.
Die Arztgebühr entspricht 50 % der tagesklinischen Leistungen. IS-H ermittelt die Arztgebühr aus dem Leistungsstamm. Erfassen Sie zu diesem Zweck im Leistungsstamm zusätzliche Leistungen und ordnen Sie diesen Leistungen 50 % (d.h. den halben Preis) der OP- oder Endoskopieleistung zu.
Das System prüft, ob die Narkose von einem Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin
erbracht wurde und generiert gegebenenfalls eine neue Leistung für das Anästhesiehonorar.
Hinweis
Die Kennzeichnung, ob eine Narkose von einem Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin
erbracht wurde, muss manuell erfolgen. Erfassen Sie zum tagesklinischen Fall eine nicht abrechenbare
Leistung, in der Sie auch die im Punkt erbringende OE der Anästhesie angeben. Diese Leistung muss im Customizing unter Tageskliniken Leistungen (A12)
mit der Art TK
4(Leistung für Kennzeichen Narkose durch „Facharzt für Anäst.“) eingetragen sein. Abhängig davon setzt IS-H die weiteren Bearbeitungsschritte.
Leistung für Anästhesiehonorar ist nicht vorhanden:
In die Arztleistung wird der Grundpreis der OP- bzw. Endoskopieleistung übernommen.
Leistung für Anästhesiehonorar ist vorhanden:
IS-H generiert eine zusätzliche Anästhesiehonorarleistung zur Ausgangsleistung der bereits vorhandene Arzthonorarleistung (operative Abteilung). Dieser Leistung werden die OEs (der Anästhesie) zugeordnet, die Sie bei der manuell erfassten nicht abrechenbaren
Leistung zur Kennzeichnung der Narkose eingegeben haben.
Bei den Arztleistungen wird der im Customizing AT: Höherreihung Tageskliniken – Gruppen (A12)
im Feld VergSatz
eingetragene Vergütungsfaktor (Bsp.: 0,5 oder 0,6) zugeordnet.