Leistungshöchstwert-Staffelung (A6) Die Leistungsregel
Leistungshöchstwert-Staffelung (A6)
überprüft aufgrund der erfassten Mengenanzahl der fallbezogenen, abrechenbaren Leistungen (Ursprungsleistungen), ob eine weitere Leistung (Zusatzleistung) generiert bzw. gestaffelt werden muss.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter die Regelart A6 aktiviert.
In der Regelart A6 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERV_MAX_ARRAYS aufgerufen.
Sie haben im
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
für die Regelart A6 eine
Leistungsaktion
(ungleich
keine Aktionen
) ausgewählt.
Sie haben im Customizing zu dieser Leistung die Einträge unter erfasst.
Grundlage dieser Leistungsprüfung sind die Regeln, die Sie im Customizing des IS-H für jede Leistung hinterlegen, für die es eine
Höchstwertstaffelung
gibt.
Informationen hierzu finden Sie im
Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter
.
Eine Leistungshöchstwert-Staffelung bezieht sich auf ein Leistungspaar. Die Menge der Ursprungsleistung (Leistung, für die diese Regelart angewendet wird) bestimmt die zulässige Menge der Zusatzleistung (Leistung, deren Menge kontrolliert und ggf. korrigiert wird oder die, falls sie zu diesem Fall noch nicht vorhanden ist, neu generiert wird).
Das System ermittelt die zulässige Menge der Zusatzleistung aus der Menge der Ursprungsleistung und der im Customizing eingetragenen
Staffelmenge
. Pro erreichter Staffelmenge der Ursprungsleistung wird die Menge der Zusatzleistung um 1 erhöht.
Beispiel
Die abrechenbare Leistung L1 wurde zu einem Fall mit Menge 6 erfasst. Die Leistung L2 wurde zu diesem Fall 2 mal mit Menge 1 als abrechenbar eingetragen.
Im Customizing ist folgende Leistungshöchstwert-Staffelung vorhanden:
Regelart Leistung Leistung Staffelmenge
A6 L1 L2 2
Nach Durchlaufen der Leistungsregel stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Leistung L1 ist nach wie vor mit Menge 6 als abrechenbare Leistung vorhanden. Die abrechenbare Menge einer Leistung L2 bleibt mit Menge 1 erhalten, die weitere Leistung L2 wird auf Menge 2 erhöht (Menge der Ursprungsleistung L1 6 / Staffelmenge 2 => zulässige Menge 3).
Die in dieser Regelart zusammengefassten Leistungsprüfungen unterstützen Leistungsaktionen. Die folgenden Leistungsaktionen sind möglich:
Abrechenbare Leistung als nicht abrechenbare Leistung kennzeichnen, wenn die zweite Leistung mehrmals vorhanden ist und die Gesamtmenge der zweiten Leistung die zulässige Menge übersteigt.
Menge der abrechenbaren zweiten Leistung auf die zulässige Menge korrigieren, wenn die Menge dieser Leistung die zulässige Menge übersteigt.
Generieren der zweiten Leistung mit der zulässigen Menge, wenn die Ursprungsleistung geprüft wird und noch keine zweite Leistung vorhanden ist.