Abrechnung von teilstationären Leistungen (DE)
Gemäß §6(2) FPV können Sie für Tage innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer zuvor abrechenbaren Fallpauschale kein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt nach §6(1) KHEntgG abrechnen.
Die Leistungsregel R14 prüft, ob eine Fallkonstellation nach §6(2) FPV vorliegt. Wenn diese Konstellation vorliegt, grenzt die Leistungsregel eine vorhandene tagesbezogene Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer zuvor abrechenbaren Fallpauschale zeitlich ab.
Für die Definition der in §6(2) FPV beschriebenen
Ausnahmen (Leistungen der Onkologie, der Schmerztherapie, der HIV-Behandlung
und für Dialysen) steht Ihnen das Business Add-In (BAdI) IS-H
DE: DRG - zeitl. Abgrenzung teilstationärer Leistungen
(ISH_DAYPAT_DELIMINAT)
zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie in der Dokumentation des BAdI.
Damit das System eine tagesbezogene teilstationäre Leistung automatisch
anlegen kann, müssen Sie in der IMG-Aktivität Leistungen Behandlungskategorien
zuordnen
den teilstationären Leistungen Behandlungskategorien
zuordnen.
Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
unter
.
Sie müssen in der IMG-Aktivität Regelarten definieren
und Prüfschema pflegen
die Leistungsregel R14 einrichten.
Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
unter
.