FunktionsdokumentationAbrechnung von teilstationären Leistungen (DE)

 

Gemäß §6(2) FPV können Sie für Tage innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer zuvor abrechenbaren Fallpauschale kein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt nach §6(1) KHEntgG abrechnen.

Die Leistungsregel R14 prüft, ob eine Fallkonstellation nach §6(2) FPV vorliegt. Wenn diese Konstellation vorliegt, grenzt die Leistungsregel eine vorhandene tagesbezogene Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer zuvor abrechenbaren Fallpauschale zeitlich ab.

Für die Definition der in §6(2) FPV beschriebenen Ausnahmen (Leistungen der Onkologie, der Schmerztherapie, der HIV-Behandlung und für Dialysen) steht Ihnen das Business Add-In (BAdI) IS-H DE: DRG - zeitl. Abgrenzung teilstationärer Leistungen (ISH_DAYPAT_DELIMINAT) zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie in der Dokumentation des BAdI.

Voraussetzungen

Damit das System eine tagesbezogene teilstationäre Leistung automatisch anlegen kann, müssen Sie in der IMG-Aktivität Leistungen Behandlungskategorien zuordnen den teilstationären Leistungen Behandlungskategorien zuordnen.

Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Behandlungskategorien Navigationsschritt Leistungen Behandlungskategorien zuordnen Ende des Navigationspfads.

Sie müssen in der IMG-Aktivität Regelarten definieren und Prüfschema pflegen die Leistungsregel R14 einrichten.

Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Leistungsregeln Navigationsschritt Regelarten definieren und Prüfschema pflegen Ende des Navigationspfads.