Höherreihung (A10) Die Leistungsprüfung
Höherreihung
(A10) deckt die in der
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Krankenanstalten
LGBl. Nr. 110/99
im
Artikel III Arztgebühren
genannten Anforderungen zur Höherreihung der Arztgebühr ab.
Sie überprüft, ob mehrere Eingriffe unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerztherapie vorgenommen wurden. Sollte das der Fall sein, sind diese Eingriffe nicht einzeln zu verrechnen, sondern ist die dem honorarmäßig höchstbewerteten Eingriff nächsthöhere Operationsgruppe zu berechnen.
Die operativen Eingriffe werden in neun Operationsgruppen eingeteilt (Gruppe I – Gruppe VIIIb). Die Gruppenzugehörigkeit einer Leistung muss festgelegt werden.
Im Einzelfall kann bei besonderer Schwierigkeit des Eingriffes ebenfalls eine Höherreihung (aufgrund von Erschwernis) erfolgen.
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die eine Höherreihung von Leistungen verhindern. Die Höherreihung einer Leistung darf z.B. nicht erfolgen, wenn
die Höherreihung auf Grund eines bestimmten Eingriffes (z.B. Eingriffe der Operationsgruppe I, Pos.-Nr. 3,22,...) vorzunehmen wäre.
die Eingriffe an beiden Augen erfolgten.
mit der Höherreihung die Arztgebühr der Operationsgruppe VIII zu verrechnen wäre.
In diesen Fällen ist die für die einzelnen Eingriffe festgesetzte Arztgebühr nebeneinander zu verrechnen.
Details entnehmen Sie dem LGBl. Nr. 110/99.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter die Regelart A10 aktiviert.
In der Regelart A10 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_UPGRADE aufgerufen.
Sie haben im
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
für die Regelart A10 eine
Leistungsaktion
(ungleich
keine Aktionen
) ausgewählt.
Empfehlung
Wählen Sie die Prüfzeitpunkte NLRG01 Leistungsprüfung vor der Abrechnung und NLRG08 Leistungsprüfung vor Test-Abrechnung.
Sie haben im Customizing zu einer Leistungsgruppe die Einträge unter erfasst.
Markieren Sie das Kennzeichen
AnaestLei
, wenn es sich um eine Anästhesieleistung handelt. In diesem Fall werden alle nachfolgenden Felder gelöscht und für die Eingabe gesperrt.
Sie haben im Customizing zu einer Leistung die Einträge unter erfasst.
Geben Sie an, ob für eine bestimmte Leistung eine Höherreihung auf Grund von Erschwernis (
noHöhErschw
) oder Leistungskombination (
noHöhLeikomb
) nicht möglich ist. Es kann auch festgelegt werden, dass eine Leistung nicht zur Höherreihung (
noHöhreihung
) dienen darf.
Sie haben im Customizing unter die Operationsgruppen und die Anästhesiegruppe erfasst.
Sie haben ausgehend vom Bild
SAP Easy Access
über
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über
Grundlage dieser Leistungsprüfung sind die Regeln, die Sie im Customizing des IS-H für jeden Leistungstyp/jede OP-Gruppe hinterlegen, für die es eine „Höherreihung“ gibt.
Informationen hierzu finden Sie im
Einführungsleitfaden
unter
.
Die Leistungsregel zur Höherreihung bezieht sich stets auf alle Leistungen einer OP-Bewegung. Über die Leistungsstammdaten wird ermittelt, ob und welcher OP-/Anästhesie-Gruppe eine OP-Leistung angehört. Es werden nur jene Leistungen berücksichtigt, die einer OP-/Anästhesie-Gruppe angehören. Es wird der gesamte Fall betrachtet.
Hinweis
Die Regelart A10 bearbeitet keine Leistungen der Tagesklinik.
Die Leistungen werden auf eine mögliche Höherreihung geprüft. Dabei geht IS-H wie folgt vor:
Es wird festgestellt, ob eine oder mehrere OP-Leistungen vorhanden ist/sind.
Wenn nur
eine Leistung
vorhanden ist, wird geprüft, ob diese OP-Gruppe auf Grund von Erschwernis (Kennzeichen
HöhErschw
zur OP-Gruppe im Customizing
AT: Höherreihung – OP-Gruppen (A10)
ist gesetzt) höhergereiht werden darf. Zusätzlich wird zur Leistung geprüft, ob im Customizing
AT: Höherreihung – OP-Leistungen (A10)
das KennzeichennoHöhErschw
gesetzt ist.
Höherreihung auf Grund von Erschwernis erlaubt: Es wird die nächsthöhere OP-Gruppe (laut
LeiTyp HöhGrp
) eingetragen.
Höherreihung auf Grund von Erschwernis nicht erlaubt: Es wird die aktuelle OP-Gruppe der Leistung herangezogen.
Hinweis
Wenn
mehrere Leistungen
vorhanden sind, wird geprüft, ob die OP-Gruppe eine Höherreihung auf Grund von Leistungskombination (Kennzeichen
HöhLeikomb
zur OP-Gruppe im Customizing
AT: Höherreihung – OP-Gruppen (A10)
ist gesetzt) erlaubt.
Danach stellt das System fest, ob eine oder mehrere der vorhandenen Leistungen nicht für eine Höherreihung verwendet werden dürfen (
noHöhreihung
) bzw. selbst nicht höhergereiht werden dürfen (
nöHöhLeikomb
). Diese Leistungen werden aus der Leistungskombination ausgeschlossen.
Über die Leistungskombination wird für die restlichen Leistungen die höchste OP-Gruppe ermittelt und die Leistungsdaten werden aktualisiert.
Ermittelt das System zu einer OP-Bewegung auch
Anästhesieleistungen
(Kennzeichen
AnaestLei
im Customizing
AT: Höherreihung – OP-Gruppen (A10
)), erfolgt für eine Anästhesieleistung eine Umschlüsselung, die der höchsten zu verrechnenden OP-Gruppe entspricht. Die restlichen Anästhesieleistungen werden auf
nicht abrechenbar
gesetzt.
Die in dieser Regelart zusammengefassten Leistungsprüfungen unterstützen Leistungsaktionen. Die folgenden Leistungsaktionen sind möglich:
Bei der Höherreihung einer OP- oder Anästhesie-Leistung wird zu dieser Leistung eine Verrechnungsleistung eingetragen (
). Die Verrechnungsleistung wird aus dem Eintrag im Customizing (
AT: Höherreihung OP-Gruppen, Kat OPGr, LeiCd OPGr
) ermittelt.
Bei den restlichen Leistungen, die in der Leistungskombination berücksichtigt und für die Höherreihung verwendet wurden, wird die rangniedrigste OP-Gruppe in die Verrechnungsleistung eingetragen. Damit wird gewährleistet, dass auch diese Leistungen auf der Rechnung aufscheinen.
Achtung
Berücksichtigen Sie beim Einrichten der OP-Leistungen und OP-Gruppen, dass die der rangniedrigsten OP-Gruppe (z.B. OP0) zugeordnete Leistung den Wert 0,00 ergibt.
Alle weiteren Anästhesieleistungen zu einer OP-Bewegung werden auf
nicht abrechenbar
gesetzt.
Bei allen Leistungen, die von der Höherreihung ausgeschlossen wurden (z.B. bei Kennzeichen
noHöhLeikomb
), wird die Leistung der eigenen OP-Gruppe in die Verrechnungsleistung eingetragen.
Zum Patienten xy wurde am 02.01.2002 eine OP-Bewegung eingetragen. Dieser OP-Bewegung wurden folgende Leistungen zugeordnet:
14100 Narkose 1
14102 Narkose 2
14181 Operation einer einfachen Handfehlbildung
14147 Diagnostische Athroskopie – Handgelenk
14199 Sonstige Operation – Hand, Mittelhand, Finger
Die Leistung 14100 gehört der OP-/Anästhesiegruppe ANA an, die Leistung 14147 gehört der OP-Gruppe OP2 und die restlichen Leistungen der OP-Gruppe OP3.
Im IS-H Customizing sind folgende Einträge vorhanden.
Leistungsregel – Höherreihung OP-Gruppen:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
OP0 |
1 |
10000 |
ja |
ja |
OP1 |
|||
OP1 |
1 |
11000 |
1 |
20001 |
ja |
ja |
OP2 |
|
OP2 |
1 |
12000 |
1 |
20002 |
ja |
ja |
OP3 |
|
OP3 |
1 |
13000 |
1 |
20003 |
ja |
ja |
OP4 |
|
OP4 |
1 |
14000 |
1 |
20004 |
ja |
ja |
OP5 |
|
OP5 |
1 |
15000 |
1 |
20005 |
ja |
ja |
OP6 |
|
OP6 |
1 |
16000 |
1 |
20006 |
ja |
ja |
OP7 |
|
OP7 |
1 |
17000 |
1 |
20007 |
||||
OP8 |
1 |
18000 |
||||||
ANA |
ja |
Leistungsregel – Höherreihung OP-Leistungen:
|
|
|
|
|
1 |
14147 |
ja |
Nach dem Durchlaufen der Leistungsregel stellt sich die Situation wie folgt dar:
|
|
|
|
|
1 |
14181 (OP3) |
1 |
13000 (OP4) |
ja |
1 |
14147 (OP2) |
1 |
10000 (OP0) |
ja (Wert = 0,00) |
1 |
14199 (OP3) |
1 |
10000 (OP0) |
ja (Wert = 0,00) |
1 |
14100 (ANA) |
1 |
13000 (OP4) |
ja |
1 |
14102 (ANA) |
1 |
nein |