FunktionsdokumentationLeistungsprüfung Mindest- und Höchstalter (R20)

 

Die Leistungsregel Leistungsprüfung Mindest- und Höchstalter (R20) wertet für eine Leistung den Leistungsstamm aus und prüft, ob dort gesetzte Altersgrenzen gegen das Alter des Patienten.

Funktionsumfang

Sie können die Leistungsregel für folgende Prüfzeitpunkte aktivieren:

  • NLRG00: Leistungsprüfung während der Leistungserfassung

  • NLRG01: Leistungsprüfung vor der Abrechnung

  • NLRG05: Leistungsprüfung in den Operationsdaten

  • NLRG07: Leistungsprüfung in fallübergreifender LeistErf.

  • NLRG08: Leistungsprüfung vor Test-Abrechnung

  • NLRG10: Leistungsprüfung vor Abgrenzung

  • NLRG11: Leistungsprüfung vor Test-Abgrenzung