Leistungsprüfung Mindest- und Höchstalter (R20)
Die Leistungsregel Leistungsprüfung Mindest- und Höchstalter
(R20) wertet für eine Leistung den Leistungsstamm aus und prüft, ob dort gesetzte Altersgrenzen gegen das Alter des Patienten.
Sie können die Leistungsregel für folgende Prüfzeitpunkte aktivieren:
NLRG00
: Leistungsprüfung während der Leistungserfassung
NLRG01
: Leistungsprüfung vor der Abrechnung
NLRG05
: Leistungsprüfung in den Operationsdaten
NLRG07
: Leistungsprüfung in fallübergreifender LeistErf.
NLRG08
: Leistungsprüfung vor Test-Abrechnung
NLRG10
: Leistungsprüfung vor Abgrenzung
NLRG11
: Leistungsprüfung vor Test-Abgrenzung