Leistungsgenerierung (AK)Die Leistungsregel Leistungsgenerierung (AK)
erzeugt beim Zutreffen bestimmter Kriterien wie beispielsweise dem Gültigkeitszeitraum Kostenbeitragsleistungen und Anstaltsgebühren. Bei der Generierung berücksichtigt sie die Customizingeinträge der Leistungsgenerierung (AK)
und der Leistungsgenerierung - Ausschluss über Diagnosen (AK)
.
Sie können die von dieser Leistungsregel generierten Leistungen im Nachhinein über das Business Add-In (BAdI) ISH_AT_SRULES_AK
manipulieren. Die vom BAdI zurück gelieferten Leistungen verarbeitet das System ohne weitere Prüfungen.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter die Regelart AK aktiviert.
Hinweis
Hier ist standardmäßig der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_KB
hinterlegt.
Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Sie haben im Einführungsleitfaden Krankenhaus
die Bedingungen für die Leistungsgenerierung unter erfasst.
Sie haben im Einführungsleitfaden Krankenhaus
die erforderlichen Kriterien für den Leistungsausschluss über Diagnosen unter erfasst.
Die Leistungsregel prüft die zu einem noch nicht endabgerechneten Fall vorhandenen Leistungen mit den von Ihnen im Customizing angegebenen Kriterien. Diese Kriterien legen fest, unter welchen Bedingungen die Leistungsregel Kostenbeitragsleistungen und Anstaltsgebühren erzeugt. Bei der Generierung berücksichtigt die Leistungsregel, ob es sich um einen Einschluss
oder einen Ausschluss
handelt.
Das System geht bei der Abarbeitung der Leistungen zunächst von der Rangfolge der Versicherungsverhältnisse aus und in weiterer Folge von den Kostenübernahmen dazu. Dieser Vorgang entspricht der Zuordnung der Leistungen für die Abrechnung.
Achtung
Beachten Sie, dass es durch die geänderte Abarbeitung bei bestimmten Einzelfällen zu einer Anpassung generierter Leistungen vom System kommen kann. Dies kann bei im Echtmodus zwischenabgerechneten Fällen dazu führen, dass ein Storno der Zwischenabrechnung erforderlich ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Nachdem die Leistungsregel die neu zu generierenden Leistungen ermittelt hat, stellt sie in einem weiteren Programmschritt fest, ob diese Leistungen aufgrund von Diagnosen (-gruppen) wieder ausgeschlossen werden müssen. Diese Kriterien wie beispielsweise Geburtskennzeichen, Schwangerschaftswoche entnimmt die Leistungsregel Ihren Einträgen im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter . Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Leistungsausschluss.
Die Leistungsregel vergleicht die ermittelten Leistungen mit bereits vorhandenen Leistungen. Abhängig von der eingestellten Leistungsaktion kann die Leistungsregel folgende Aktionen durchführen:
Die Leistungsregel erzeugt zusätzliche Leistungen.
Die Leistungsregel passt vorhandene, noch nicht abgerechnete Leistungen an.
Die Leistungsregel storniert vorhandene, noch nicht abgerechnete Leistungen.
Eine durch diese Leistungsregel generierte Leistung, die bereits abgerechnet ist, können Sie nur über eine Verschiebung des relevanten Bewegungsendes verlängern. In diesem Fall erzeugt diese Leistungsregel für den fehlenden Zeitraum eine neue Leistung. In allen anderen Fällen gibt das System eine Fehlermeldung aus und verhindert dadurch eine neuerliche Abrechnung.
Beispiel
Die Leistung KB des Patienten ist bereits vom 1.1. bis 5.1. zwischenabgerechnet.
Wenn der Patient erst am 10.1. entlassen wird, generiert die Leistungsregel für den Zeitraum vom 6.1. bis zum 10.1. die Leistung KB nochmals.
Wenn der Patient bereits am 4.1. entlassen wird, dann gibt die Leistungsregel eine Fehlermeldung aus.