Verhalten von Leistungen beim Anlegen mit Vorlage
Sie können vom System Leistungen, die Sie zu einer Bewegung erfasst haben, mit diesem zusammen als Vorlage für eine neue Bewegung übernehmen lassen. Das System legt die Leistungen neu an. Alle Leistungsdaten bleiben dabei erhalten; das System aktualisiert nur die Anlegedaten (z. B. Anlegedatum, anlegender Benutzer). Dies gilt für abgerechnete sowie für nichtabgerechnete Leistungen.
Das System berücksichtigt stornierte Leistungen bei dieser Funktion nicht.
Das System berücksichtigt generierte Leistungen (z. B. durch eine Behandlungskategorie oder eine Organisationseinheit) bei dieser Funktion nicht. Sie erhalten eine Warnmeldung.
Das System berücksichtigt Leistungen, die das System aus Leistungsregeln generiert hat, bei dieser Funktion nicht. Sie erhalten eine Warnmeldung.
Leistungsformulare können Sie beim Anlegen einer neuen Bewegung mit Vorlage optional vom System mit anlegen lassen. Wenn Sie dies angeben, legt das System im Zielfall das Leistungsformular an und trägt die entsprechenden Leistungen wieder in dieses ein.
Das System zeigt beim Vorgang Anlegen mit Vorlage die Zuordnungen nicht an.
Leistungs-Arzt-Zuordnungen
Wenn das System beim Anlegen mit Vorlage eine Leistung anlegt, übernimmt das System automatisch die Leistungs-Arzt-Zuordnung.
Leistungs-Leistungs-Zuordnungen
Das System legt Leistungs-Leistungs-Zuordnungen beim Anlegen mit Vorlage dann an, wenn Sie auch beide Leistungen beim Anlegen übernehmen. Ansonsten löscht das System die Zuordnung.
Leistungs-Prozeduren Zuordnungen
Das System legt Leistungs-Prozeduren Zuordnungen beim Anlegen mit Vorlage dann an, wenn Sie auch die Leistung sowie die Prozedur beim Anlegen übernehmen. Ansonsten löscht das System die Zuordnung.
Leistungs-Kostenübernahme-Zuordnungen
Da das System weder Kostenübernahmen noch Behandlungsscheine mit Vorlage anlegt, legt es auch nicht die entsprechenden Leistungs-Kostenübernahme-Zuordnungen (Tabelle NLKZ
) im Zielfall mit Vorlage
an.