Verhalten von Leistungen beim Umhängen
Sie können Leistungen, die Sie zu einem Besuch erfasst haben, mit diesem zusammen an einen anderen Fall umhängen. Das System storniert dabei die alten Leistungen zusammen mit dem alten Besuch. Alle Leistungsdaten bleiben beim Umhängen erhalten (z. B. auch Anlegedatum und ursprünglich anlegender Benutzer).
Das Umhängen ist nur möglich, wenn keine DRG-Leistung zum jeweiligen Gesamtfall abgerechnet ist und wenn keine Leistung des Quell-Besuches abgerechnet ist.
Das System hängt abgerechnete Leistungen nicht um. Sie erhalten eine Fehlermeldung: Sie müssen zunächst die Rechnung stornieren und dann den Umhängevorgang erneut starten.
Das System berücksichtigt stornierte Leistungen bei dieser Funktion nicht.
Das System berücksichtigt generierte Leistungen (z. B. durch eine Behandlungskategorie oder eine Organisationseinheit) bei dieser Funktion nicht. Sie erhalten eine Warnmeldung. Das System bricht den Vorgang jedoch nicht ab.
Beim Umhängen bleiben alle Daten der Leistung erhalten (z. B. Anlegedatum, anlegender Benutzer).
Beachten Sie folgende Besonderheiten:
Das System hängt Leistungen, die aus Leistungsregeln gebildet wurden, nicht um. Das Generieren von Leistungen aus Leistungsregeln läuft auch im Zielfall ab. Überprüfen Sie, ob das System die Leistungen im Zielfall korrekt generiert hat.
Das System übernimmt generierte Leistungen nicht. Beachten Sie, dass das System jedoch entsprechend der neuen Konstellation der Neuanlage des Besuchs ggf. Leistungen neu generiert, und überprüfen Sie diese.
Überprüfen Sie Plan-Leistungen beim Umhängen.
Leistungsformulare
Leistungsformulare können Sie optional mit umhängen. Wenn Sie das wünschen, legt das System im Zielfall das Leistungsformular an und trägt die entsprechenden Leistungen wieder in dieses ein. Das System storniert im Quellfall das Leistungsformular nur dann, wenn alle Leistungen aus diesem Leistungsformular ebenfalls umgehängt werden. Existieren noch Leistungen (z. B. zu einer anderen Bewegung), die Sie nicht umhängen, so bleibt das Leistungsformular erhalten und das System entfernt daraus die umgehängten Leistungen.
Leistungs-Leistungs-Zuordnungen
Das System legt bei dieser Funktion Leistungs-Leistungs-Zuordnungen dann mit an, wenn Sie beide Leistungen mit übernehmen. Wenn Sie eine Leistung umhängen, storniert das System die Leistungs-Leistungs-Zuordnung.
Leistungs-Prozeduren-Zuordnungen
Das System legt bei dieser Funktion Leistungs-Prozeduren-Zuordnungen dann mit an, wenn Sie sowohl die Leistungen als auch die Prozedur übernehmen. Wenn Sie eine Leistung oder eine Prozedur umhängen, storniert das System die Leistungs- Prozeduren-Zuordnung.
Leistungs-Kostenübernahme-Zuordnungen
Da das System weder Kostenübernahme noch Behandlungsscheine übernimmt, übernimmt es auch die entsprechenden Leistungs-Kostenübernahme-Zuordnungen (Tabelle NLKZ) nicht in den Zielfall. Das System gibt dabei keine Warnmeldung aus.
Leistungs-Arzt-Zuordnungen
Beim Umhängen nimmt das System Leistungs-Arzt-Zuordnungen immer mit.