Behandlungsscheine
Für die Abrechnung von ambulanten Fällen können Sie die Kostenübernahme-Abwicklung auf der Basis von Behandlungsscheinen durchführen.
Dazu erfassen Sie im System den oder die Behandlungsscheine und ordnen diesen Behandlungsscheinen die abrechenbaren Leistungen zu, die Sie für den ambulanten Fall erfassen. Wenn Sie nur einen Behandlungsschein erfasst haben, ordnet das System automatisch alle abrechenbaren Leistungen des Falles dem Behandlungsschein zu. Jeden Behandlungsschein erfassen Sie wiederum bezogen auf ein fallbezogenes Versicherungsverhältnis. Auf diese Weise schaffen Sie über den Behandlungsschein die Verbindung von abrechenbaren Leistungen zu Kostenträgern (oder dem Selbstzahler), die diese Leistungen übernehmen.
Weitere Informationen zur Erfassung und Bearbeitung von Behandlungsscheinen finden Sie unter