Organisationseinheiten aus Bewegungen ermitteln
Die erbringende OE sowie die anfordernde fachliche und pflegerische OE einer Leistung ermittelt das System in der Leistungserfassung automatisch aus der Zuweisung der Bewegung, die der Leistung zugeordnet ist. Wie das System diese Zuordnung vornimmt, lesen Sie im Abschnitt Automatische
Ermittlung der OE einer Leistung
.
Achtung
Die automatische Ermittlung der OEs und die Zuordnung zur Bewegung geschieht abhängig vom Einstieg, den Sie gewählt haben (z.B. über die Aufnahme oder über den Fall). Lesen Sie dazu den Abschnitt Tabellarischer Vergleich für Zeitpunktleistungen
.
Sie können die automatisch getroffene Zuordnung manuell ändern. Wenn Sie die Vorschlagswerte manuell geändert haben, ist im Detailbild der Leistungserfassung automatisch das Feld rechts neben dem geänderten Feld markiert.
Hinweis
Leistungssätze, deren Daten Sie nicht manuell geändert haben, werden automatisch vom System an geänderte Bewegungsdaten angepasst.
Für die automatische Ermittlung der erbringenden OE sowie der anfordernden fachlichen und pflegerischen OE einer Leistung aus der Zuweisung der Bewegung wird unterschieden nach stationären/teilstationären und ambulanten Fällen.
Stationärer/teilstationärer Fall
Für Zeitraumleistungen gilt folgendes:
Wurde aus der Falliste eine Bewegung selektiert, so wird die Leistung mit dem Beginndatum und der Beginnuhrzeit der gewählten Bewegung generiert.
Wurde aus der Falliste der Fall selektiert, so wird die Leistung mit dem Beginndatum und der Beginnuhrzeit der Aufnahme generiert.
Die Zeitraumleistung wird anhand der vorliegenden stationären Bewegungen in einzelne Intervalle gesplittet und erhält die Organisationseinheiten des jeweils zugehörigen Bewegungsintervalls.
Werden diese Organisationseinheiten manuell überschrieben, so wird hierdurch eine Anpassung der Leistungen an Bewegungsänderungen unterbunden.
Die Zuordnung einer Zeitraumleistung zu einer Bewegung erfolgt ausschließlich über das Beginndatum sowie die Beginnuhrzeit. Stimmen diese mit einer stationären Bewegung überein, so erfolgt hier eine Anpassung der Leistung an Bewegungsänderungen.
Für Zeitpunktleistungen gilt folgendes:
Stationäre Bewegung aus Falliste selektiert
Anfordernde fachliche, anfordernde pflegerische sowie erbringende OE und laufende Nummer der Bewegung stammen aus der selektierten stationären Bewegung.
Ambulanter Besuch aus Falliste selektiert
Anfordernde fachliche und anfordernde pflegerische OE stammen aus der zugehörigen stationären Bewegung (evtl. Aufnahme). Die erbringende OE sowie die laufende Nummer der Bewegung werden aus dem selektierten ambulanten Besuch übernommen.
Fall selektiert - keine spezielle Bewegung
Es wird anhand des eingegebenen Beginndatums eine zugehörige stationäre Bewegung gesucht. Wurde kein Beginndatum erfasst, so wird als stationäre Bewegung die Aufnahme ermittelt. Aus dieser stationären Bewegung werden anfordernde fachliche und pflegerische OE sowie die laufende Nummer der Bewegung übernommen. Existiert zu dem Beginndatum der Leistung noch ein ambulanter Besuch, so wird die erbringende OE aus dem ambulanten Besuch übernommen.
Hinweis
Existieren mehrere ambulante Besuche mit gleichem Beginndatum auf unterschiedlichen OEs, so bleibt die erbringende OE der Leistung leer, da keine eindeutige Zuordnung getroffen werden kann. Existieren keine ambulanten Besuche, so entspricht die erbringende OE der Leistung der pflegerischen OE der stationären Bewegung.
Ambulanter Fall
Für die Zeitpunktleistungen von ambulanten Fällen werden folgende Situationen unterschieden:
Ambulante Bewegung aus Falliste selektiert
Anfordernde fachliche, anfordernde pflegerische und erbringende OE sowie laufende Nummer der Bewegung werden aus der selektierten, ambulanten Bewegung übernommen.
Fall selektiert - keine spezielle Bewegung
Wurde die Leistung mit einem Beginndatum erfasst, so wird mit diesem Datum eine passende ambulante Bewegung gesucht. Wurde die Leistung ohne Beginndatum erfasst oder wird keine passende Bewegung gefunden, so wird der 1. Besuch des Falles herangezogen. Aus dieser Bewegung wird dann die anfordernde fachliche, pflegerische sowie erbringende OE und die laufende Nummer der Bewegung übernommen.
Stationärer/teilstationärer Fall
Einstieg zur Leistungserfassung |
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|---|---|---|---|---|
Aufnahme/stat. Bewegung |
Amb. Besuch |
Fall ohne Beginndatum |
Fall mit Beginndatum |
|
Daten, die automatisch ermittelt werden |
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Anfordernde fachl. OE |
Aufnahme |
Passende stat. Bewegung oder Aufnahme / Entlassung |
Aufnahme |
Passende stat. Bewegung oder Aufnahme / Entlassung |
Erbringende OE |
Aufnahme |
Amb. Besuch |
Passender amb. Besuch |
Passender amb. Besuch |
Anfordernde pflegerische OE |
Aufnahme |
Passende stat. Bewegung oder Aufnahme / Entlassung |
Aufnahme |
Passende stat. Bewegung oder Aufnahme / Entlassung |
Lfd. Nr. Bewegung |
Aufnahme |
Amb. Besuch |
Aufnahme |
Stat. Bewegung |
Ambulanter Fall
Einstieg zur Leistungserfassung |
|||
|---|---|---|---|
Amb. Besuch |
Fall ohne Beginndatum |
Fall mit Beginndatum |
|
Daten, die automatisch ermittelt werden |
|||
Anfordernde fachliche OE |
Amb. Besuch |
1. Besuch des Falles |
Zeitlich passender amb. Besuch |
Erbringende OE |
Amb. Besuch |
1. Besuch des Falles |
Zeitlich passender amb. Besuch |
Anfordernde pflegerische OE |
Amb. Besuch |
1. Besuch des Falles |
Zeitlich passender amb. Besuch |
Lfd. Nr. Bewegung |
Amb. Besuch |
1. Besuch des Falles |
Zeitlich passender amb. Besuch |