FunktionsdokumentationLangzeitunterkunftsleistungen (R13)

 

Die Leistungsregel Langzeitunterkunftsleistungen (R13) generiert gemäß der 30-Tage-Regel automatisch Zeitpunktleistungen, so genannte Langzeitunterkunftsleistungen, für Patienten in einer Langzeitunterkunft.

Hinweis Hinweis

Die 30-Tage-Regel besagt, dass Patienten, die über mehrere Monate im Krankenhaus oder in einer angeschlossenen Pflegestation untergebracht sind, pro Monat für genau 30 Tage bezahlen. Dabei ist es egal, ob der Monat 29, 30 oder 31 Tage hat. Die Patienten können innerhalb des Monats in unterschiedlichen Kategorien der Langzeitunterkunft untergebracht sein, z.B. von einem Einbettzimmer auf ein Mehrbettzimmer verlegt werden.

Ende des Hinweises

Funktionsumfang

Um dieses Konzept abzudecken, enthält die Leistungsregel folgende Funktionalität:

  • Sie legt pro Tag eine Langzeitunterkunftsleistung an. Diese basiert auf der Zeitpunktleistung, die Sie im Customizing des SAP Patient Management der Behandlungskategorie und damit indirekt jeder Bewegung des Falles zugeordnet haben. Dabei berücksichtigt die Leistungsregel die 30-Tage-Regel:

    • Wenn ein Patient innerhalb eines Monats sowohl in Langzeitunterkunft als auch in der Akutversorgung untergebracht ist, legt die Leistungsregel für jeden in der Langzeitunterkunft verbrachten Tag eine Langzeitunterkunftsleistung an. Das Gleiche gilt, wenn der Patient vor Ablauf eines Monats entlassen wird.

    • Wenn der Patient einen ganzen Monat bzw. über mehrere Monate in der Langzeitunterkunft untergebracht ist, fügt die Leistungsregel die Leistungen folgendermaßen hinzu:

      • Bei Monaten mit 30 Tagen (z.B. April, Juni) legt das System für jeden Tag des Monats eine Langzeitunterkunftsleistung an.

      • Bei Monaten mit 31 Tagen (z.B. Januar, März) legt das System für die ersten 30 Tage des Monats je eine Langzeitunterkunftsleistung an. Für den 31. Tag des Monats legt das System keine Langzeitunterkunftsleistung an.

      • Im Februar legt das System für jeden Tag eine Langzeitunterkunftsleistung an und rundet am letzten Tag des Februar auf 30 Tage auf: In Schaltjahren (Februar hat 29 Tage) setzt das System die Menge der Langzeitunterkunftsleistung für den 29. Februar auf '2'. Wenn kein Schaltjahr ist, setzt das System die Menge auf '3'.

  • Die Leistungsregel löscht fehlerhafte Langzeitunterkunftsleistungen automatisch. Fehlerhafte Langzeitunterkunftsleistungen können z.B. durch folgende Situationen entstehen:

    • Eine Langzeitunterkunftsleistung, die nicht mit einer Bewegung verknüpft ist, kann entstehen, wenn eine Verlegung stattfindet, nachdem das System die Langzeitunterkunftsleistung für diesen Tag bereits angelegt hat.

    • Eine doppelte Langzeitunterkunftsleistung kann entstehen, wenn sich das Beginndatum einer Bewegung ändert.

  • Bei Verlegungen und Bewegungen folgt die Leistungsregel folgenden Regelungen:

    • Am letzten Tag einer Bewegung legt die Leistungsregel keine Langzeitunterkunftsleistung an. Bei Verlegungen zählt der Mitternachtsbestand: Wenn die Verlegung vor Mitternacht stattfindet, legt die Leistungsregel keine Langzeitunterkunftsleistung an, sondern eine Leistung, die durch die Bewegung definiert wird.

    • Am Entlassungstag legt die Leistungsregel keine Langzeitunterkunftsleistung an.

    • Während Abwesenheiten und ambulanten Besuchen erstellt die Leistungsregel Langzeitunterkunftsleistungen.

    • Bei Verlegungen innerhalb der Langzeitunterkunft erstellt die Leistungsregel nur dann eine neue Langzeitunterkunftsleistung, wenn sich durch die Verlegung die Behandlungskategorie ändert.

    • Verlegungen können zwischen Akutversorgung und Langzeitunterkunft stattfinden. Wenn eine solche Verlegung innerhalb eines Monats stattfindet, kommt die 30-Tage-Regel nicht zur Anwendung.

Sie können die Leistungsregel für folgende Prüfzeitpunkte aktivieren:

  • Leistungsprüfung vor der Abrechnung (NLRG01)

  • Leistungsprüfung vor Test-Abrechnung (NLRG08)

  • Leistungsprüfung vor Abgrenzung (NLRG10)

  • Leistungsprüfung vor Test-Abgrenzung (NLRG11)

  • Leistungsprüfung während der Leistungserfassung (NLRG00)

  • Leistungsprüfung bei der Aufnahme und Verlegung (NLRG02)

  • Leistungsprüfung bei der Entlassung (NLRG03)

  • Leistungsprüfung bei Abwesenheiten (NLRG06)

  • Leistungsprüfung im DRG-Arbeitsplatz (NLRG13)

Aktivitäten

Legen Sie in der IMG-Aktivität Langzeitunterkunftsleistungen festlegen fest, welche Zeitpunktleistungen Sie als Langzeitunterkunftsleistung verwenden wollen.

Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Leistungsregeln Navigationsschritt Langzeitunterkunftsleistungen festlegen Ende des Navigationspfads.