Entgeltprüfung nach BPflV 1995 (DE)
Die Entgeltprüfung vergleicht die abrechenbaren Tage des Aufenthaltes eines Patienten mit den Belegungs- und Berechnungstagen. Belegungstage sind Tage, die über eine Fallpauschale abgerechnet werden. Berechnungstage sind definiert als die Tage, die über tagesgleiche Pflegesätze (Abteilungspflegesätze und Basispflegesatz) abgerechnet werden.
Sie können die Entgeltprüfung entweder als Einzelfunktion oder integriert in andere Funktionen aufrufen. Wenn Sie die Funktion als Einzelfunktion aufrufen, können Sie sie für eine Vielzahl von stationären und teilstationären Fällen ausführen.
Aus den folgenden Funktionen heraus können Sie die Entgeltprüfung für den bearbeiteten Fall aufrufen:
Einzelabrechnung
Fallmonitor
Sie können die Entgeltprüfung nur für nicht stornierte stationäre und teilstationäre Fälle ausführen.
Beachten Sie, dass nur solche teilstationären Fälle in der Entgeltprüfung berücksichtigt werden, die als tagesklinische Fälle definiert sind. Hierzu muss in der entsprechenden Aufnahmeart das Kennzeichen Tagesklinik
gesetzt sein. Grundsätzlich umfasst die Prüfung
im teilstationären Fall die gleichen Prüfungen wie im stationären Fall, mit dem Unterschied, dass der Entlassungstag berechenbar ist.
Das System berechnet den Abgleich zwischen den abrechenbaren Aufenthaltstagen einerseits und den Berechnungs- und Belegungstagen andererseits.
Die Anzahl der abrechenbaren Aufenthaltstage berechnet das System anhand der Bewertungsformel, die Sie im Customizing des IS-H innerhalb der Einstellungen der Entgeltprüfung hinterlegt haben.
Für die Berechnung der Berechnungstage berücksichtigt die Auswertung die folgenden zeitraumbezogenen Entgeltarten:
allgemeiner Pflegesatz und Intensivpflegesatz
Abteilungspflegesatz und teilstationärer Pflegesatz
Basispflegesatz
Zusätzlich berücksichtigt das System die folgenden zeitpunktbezogenen Entgeltarten, sofern Leistungen dieser Entgeltart für einen Fall abgerechnet wurden:
Sonderentgelte (allgemeine und operative Sonderentgelte)
Fallpauschalen
vorstationäre Behandlungspauschalen
nachstationäre Behandlungspauschalen
Hinweis
Pflegesatzleistungen (allgemeiner Pflegesatz, Abteilungspflegesatz, Basispflegesatz) sowie Leistungen, die Sonderentgelte oder Fallpauschalen darstellen, kann das System nur richtig auswerten, wenn Sie für die Leistung in den Leistungsstammdaten die entsprechende Entgeltart hinterlegt haben.
Leistungen der folgenden Entgeltarten werden für die Berechnung der Berechnungstage nicht berücksichtigt:
Wahlleistung
Pauschale für ambulante Abrechnung
Ziel der Auswertung ist es, die Anzahl der abrechenbaren Aufenthaltstage mit den Belegungs- bzw. Berechnungstagen zu vergleichen und die Anzahl der Tage auszugeben, die für den Aufenthalt entweder zu viel oder zu wenig abgerechnet wurden.
Die folgenden Auswertungsergebnisse sind zu unterscheiden:
Ergibt der Abgleich einen negativen Wert, so bedeutet dies, daß zu wenig Pflegesatzleistungen abgerechnet wurden.
Ergibt der Abgleich einen positiven Wert, so bedeutet dies, daß zu viele Pflegesatzleistungen abgerechnet wurden.
Ergibt der Abgleich den Wert 0, so bedeutet dies, daß der Krankenhausaufenthalt bezogen auf die Pflegesatzleistungen, Fallpauschalen und Sonderentgelte vollständig abgerechnet wurde.
Achtung
Der Abgleichswert bezieht sich nur auf die korrekte Erfassung von Pflegesatzleistungen und Fallpauschalen bzw. Sonderentgelte. Je nach Systemeinstellung werden vorstationäre Behandlungspauschalen jedoch für die Ermittlung der Grenzverweildauer berücksichtigt. Vorstationäre oder nachstationäre Behandlungspauschalen, die Sie ggf. fälschlicherweise neben einer Fallpauschale erfaßt haben, kommen hier nicht zum Ausdruck. Sie erhalten jedoch eine Nachricht, wenn Sie neben einer Fallpauschale eine vorstationäre Behandlungspauschale erfasst haben. Sie erhalten auch dann eine Nachricht, wenn Sie eine nachstationäre Behandlungspauschale erfasst haben, obwohl die Grenzverweildauer der Fallpauschale nicht erreicht wurde.
Das Auswertungsprogramm prüft die selektierten Fälle hinsichtlich der wichtigsten Abrechnungsvorschriften der Bundespflegesatzverordnung 1995. Für jeden Fall gibt das System Nachrichten aus, die das Ergebnis der einzelnen Prüfungen enthalten.
Weitere Informationen zu dieser Auswertung und den einzelnen Prüfungen finden Sie in der Programmdokumentation über .