Leistungsprüfung bezüglich Abwesenheiten (R9)
Die Regelart Leistungsprüfung bezüglich Abwesenheiten
(R9) beinhaltet fest definierte Prüfungen, die die Leistungen eines Falles bei Vorliegen von Abwesenheiten daraufhin überprüfen, ob die Gültigkeitszeiträume erfasster Zeitraumleistungen entsprechend der Abwesenheiten
abgegrenzt sind. Sofern Sie im Customizing des IS-H eine Abwesenheitsleistung hinterlegt haben, prüft das System zusätzlich, ob im Abwesenheitszeitraum eine Abwesenheitsleistung vorliegt.
Wenn das System bei der Überprüfung eine Regelverletzung feststellt, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Den Typ dieser Nachricht können Sie im Customizing des IS-H festlegen. Zusätzlich unterstützt diese Regelart Leistungsaktionen, so dass Sie Fehler in der Leistungserfassung automatisch von dem System korrigieren lassen können. Dabei berücksichtigt das System die Einstellungen, die Sie im Customizing des IS-H zur Abrechenbarkeit des Abwesenheitsbeginntages bzw. des Abwesenheitsendetages getroffen haben.
Informationen zu den Systemeinstellungen dieser Regelart finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Im Einzelnen unterstützt das System bei folgenden Regelverletzungen Leistungsaktionen:
Im Abwesenheitszeitraum liegt eine abzugrenzende Zeitraumleistung vor.
Liegt für einen Fall im Abwesenheitszeitraum eine Zeitraumleistung vor, stellt das System eine Regelverletzung fest. Als Leistungsaktion sieht das System die folgende Leistungsanpassung an die Abwesenheit vor:
Sofern Sie den Abwesenheitsbeginn und das Abwesenheitsende im Status Ist angelegt haben, wird das Gültigkeitsendedatum der vorhandenen Leistungssätze entsprechend dem Abwesenheitsbeginn abgegrenzt. Für den Aufenthaltszeitraum im Anschluss an die Abwesenheit legt das System für die abgegrenzten Leistungen neue Leistungssätze mit Gültigkeit ab dem Abwesenheitsende an.
Wenn Sie den Abwesenheitsbeginn im Status Plan und/oder das Abwesenheitsende im Status Plan angelegt haben, passt das System die vorhandenen Zeitraumleistungen nicht an die Abwesenheit an. Erst wenn Sie den Abwesenheitsbeginn und das Abwesenheitsende im Status Ist sichern, grenzt das System die Leistungen entsprechend der Abwesenheit ab und legt die Abwesenheitsleistung für den Abwesenheitszeitraum an.
Es liegt eine Abwesenheitsleistung außerhalb des Abwesenheitszeitraumes vor.
Ist für einen Fall eine Abwesenheitsleistung erfasst, deren Gültigkeitszeitraum außerhalb des Abwesenheitszeitraumes liegt oder ist eine Abwesenheitsleistung aber keine Abwesenheit vorhanden, stellt das System eine Regelverletzung fest. Als Leistungsaktion sieht das System das Stornieren der Abwesenheitsleistung vor.
Der Gültigkeitszeitraum der Abwesenheitsleistung entspricht nicht dem Abwesenheitszeitraum.
Liegt der Gültigkeitszeitraum der Abwesenheitsleistung zum Teil außerhalb des Abwesenheitszeitraumes, stellt das System eine Regelverletzung fest. Als Leistungsaktion sieht das System die Abgrenzung der Abwesenheitsleistung auf das Abwesenheitsende vor.
Es liegt eine Abwesenheit ohne Abwesenheitsleistung vor.
Liegt für einen Fall eine Abwesenheit vor und haben Sie für den Abwesenheitszeitraum keine Abwesenheitsleistung erfasst, obwohl im Customizing des ISH eine Abwesenheitsleistung definiert ist, stellt das System eine Regelverletzung fest. Als Leistungsaktion sieht das System das Anlegen der Abwesenheitsleistung für den Abwesenheitszeitraum vor.
Es liegen abgegrenzte Zeitraumleistungen vor und die Abwesenheit ist storniert
Liegt eine stornierte Abwesenheit vor, führt das System im Rahmen der Regelart R9 die folgenden zwei Prüfungen durch:
Liegen Zeitraumleistungen vor, deren Gültigkeiten an den Beginn und das Ende der Abwesenheit angepasst wurden?
Wurden diese Leistungen automatisch durch das System, entweder durch Leistungsaktionen der Regelart R9 oder durch das Programm zur Anpassung von Zeitraumleistungen an Abwesenheiten (Programm RNAABW00
), an die Abwesenheit angepasst?
Nur wenn das Ergebnis dieser beiden Prüfungen positiv ist, stellt das System eine Regelverletzung fest. Als Leistungsaktion sieht das System das Anlegen der abgegrenzten Zeitraumleistungen für den stornierten Abwesenheitszeitraum vor.
Hinweis
Diese Leistungsaktion betrifft vor allem Wahlleistungen. Fehlt der Basis- oder Abteilungspflegesatz nach dem Stornieren einer Abwesenheit, so stellt das System dies auch aufgrund der Prüfungen der Regelart R5 fest und sieht als Leistungsaktion das Anlegen der Leistungen für die betroffenen
Aufenthaltstage vor. Somit kann das System (bei entsprechender Systemeinstellung) den Basis- und Abteilungspflegesatz auch dann vollständig anlegen, wenn Sie die Leistungsanpassung nicht durch Leistungsaktionen der Regelart R9 oder durch das Programm zur Anpassung von Zeitraumleistungen an Abwesenheiten
(Programm RNAABW00
) vorgenommen haben.
Im Customizing des IS-H sollten Sie die Regelart R5 daher auch für die Prüfzeitpunkte aktivieren, für die Sie die Regelart R9 aktiviert haben. Achten Sie dabei darauf, dass zu einem Prüfzeitpunkt zunächst die Regelart R9 und nachfolgend die Regelart R5 ausgeführt wird. Sie können dies innerhalb
des Prüfschemas über die Rangfolge festlegen. Weitere Informationen zum Aktivieren von Regelarten im Prüfschema finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Achtung
Wenn Sie Zeitraumleistungen, mit Ausnahme des Basis- und Abteilungspflegesatzes (siehe obigen Hinweis), manuell an einen Abwesenheitszeitraum angepasst und die Abwesenheit anschließend storniert haben, verlängert das System den Gültigkeitszeitraum dieser Leistungen nicht automatisch. Sie erhalten auch keine Nachricht, die Sie auf eine mögliche Entgeltlücke aufmerksam macht.
Die Leistungsprüfungen und Leistungsaktionen dieser Regelart sind in den folgenden Funktionen unterstützt:
Leistungserfassung
Abwesenheit anlegen/ändern
Abrechnung
Beachten Sie jedoch, dass in folgenden Situationen keine Anpassung der Leistungen an die Abwesenheit erfolgt:
Wenn Sie die Uhrzeit des Abwesenheitsbeginns bzw. des Abwesenheitsendes nachträglich ändern, passt das System die betroffenen Leistungen nur dann an die geänderte Uhrzeit an, wenn sich durch die Uhrzeitänderung die Menge der abzurechnenden Leistungen ändert.
Wenn Sie eine Abwesenheit verkürzen, verlängert das System die Gültigkeitszeiträume des Basis- und Abteilungspflegesatzes aufgrund der Leistungsaktionen der Regelart R5 und passt diese Leistungen auf diese Weise an die geänderte Abwesenheit an. Andere Zeitraumleistungen wie z.B. Wahlleistungen werden nicht automatisch angepasst. Sie erhalten auch keine Nachricht, die Sie auf möglicherweise fehlende Leistungen aufmerksam macht. Legen Sie diese Leistungen für die betroffenen Aufenthaltstage manuell neu an, sofern Sie für den Fall erbracht wurden.
Wenn Sie den Abwesenheitsbeginn oder das Abwesenheitsende nachträglich ändern und von dieser Änderung bereits abgerechnete Leistungen betroffen sind, erhalten Sie eine Warnung. Sie können die geänderte Abwesenheit sichern; die betroffenen Leistungen werden an diese Änderung jedoch nicht angepasst.