Einschluss abrechenbarer Leistungen, gruppenweise (R3)
Mit der Leistungsprüfung Einschluss abrechenbarer Leistungen, gruppenweise
(Regelart R3) können Sie für einen Fall überprüfen, ob Leistungen, die gemeinsam vorliegen müssen, erfasst wurden.
Grundlage dieser Prüfung sind Leistungsgruppen für Einschlüsse, die Sie angelegt haben und denen Sie die sich gegenseitig bedingenden Leistungen zugeordnet haben.
Eine Regelverletzung liegt dann vor, wenn Sie für einen Fall nur eine oder mehrere Leistungen dieser Leistungsgruppe, aber nicht alle Leistungen der Leistungsgruppe erfasst haben. Bei einer Regelverletzung erhalten Sie für jede Leistung der Leistungsgruppe, die Sie für den Fall nicht erfasst haben, eine entsprechende Nachricht. Den Typ dieser Nachricht können Sie im Customizing des SAP Patient Management (IS-H) festlegen. Das System kann den Fehler in der Leistungserfassung nicht automatisch korrigieren. Ändern Sie die erfassten Leistungen in der Leistungserfassung daher so ab, daß die Leistungsregel nicht mehr verletzt wird.
Hinweis
Beachten Sie, dass das System bei dieser Leistungsprüfung nur nicht-stornierte, abrechenbare Leistungen eines Falles im Status Ist berücksichtigt.
Im Customizing des IS-H können Sie die Prüfungen dieser Regelart bezogen auf die folgenden Prüfzeitpunkte aktivieren:
bei Aufnahme und Verlegung
bei ambulantem Besuch
bei Entlassung
bei Operationsdatenerfassung
bei Leistungserfassung
vor Abrechnung
Weitere Informationen zu den Systemeinstellungen dieser Regelart finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Die Leistungsgruppe für Einschlüsse enthält die folgenden Leistungen:
WTEL (Grundgebühr Telefon)
WTEIN (Telefoneinheiten)
WTV (Grundgebühr Fernsehgerät)
Erfassen Sie für einen Fall beispielsweise die Leistung WTEL, erhalten Sie die Nachricht, dass die Leistungen WTEIN und WTV nicht für den Fall erfasst wurden.