Ausschluss abrechenbarer Leistungen, paarweise (R2)
Mit der Leistungsprüfung Ausschluss abrechenbare Leistungen, paarweise
(Regelart R2) können Sie überprüfen, ob für einen Fall zwei Leistungen, die sich gegenseitig ausschließen, erfasst wurden. Bei Leistungen, die Sie in der IMG-Aktivität Paarweise
Ausschlüsse/Einschlüsse pflegen
als paarweisen Ausschluss definiert haben, behält das System die erste Leistung als abrechenbar bei und setzt die zweite Leistung auf nicht abrechenbar.
Das System unterstützt die Leistungsregel R2 mit einer Leistungsaktion. In der IMG-Aktivität Leistungsaktionen
können Sie die einrichtungsbezogenen Daten an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Geben Sie im Customizing des SAP Patient Management jeweils zwei Leistungen, die nicht gemeinsam für einen Fall erfasst werden dürfen, als Leistungspaar an.
Zusätzlich können Sie die Prüfung auf die Gültigkeitszeiträume der Leistungen ausweiten. Eine Regelverletzung liegt dann in folgenden Fällen vor:
Zwei Zeitpunktleistungen liegen am selben Tag vor.
Zwei Zeitraumleistungen liegen für denselben Gültigkeitszeitraum vor. Dabei werden Datum und Uhrzeit der Leistungen berücksichtigt.
Eine Zeitpunktleistung liegt im Gültigkeitszeitraum einer Zeitraumleistung vor.
Hinweis
Beachten Sie, dass das System bei dieser Leistungsprüfung nur nicht-stornierte, abrechenbare Leistungen eines Falles im Status Ist
berücksichtigt. Stellt das System eine Regelverletzung fest, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Den Typ dieser Nachricht
können Sie im Customizing des SAP Patient Management festlegen. Das System kann den Fehler in der Leistungserfassung nicht automatisch korrigieren. Ändern Sie die erfassten Leistungen in der Leistungserfassung daher so ab, dass die Leistungsregel nicht mehr verletzt wird.
Die Prüfungen dieser Regelart können Sie bezogen auf die folgenden Prüfzeitpunkte aktivieren:
bei Aufnahme und Verlegung
bei ambulantem Besuch
bei Entlassung
bei Operationsdatenerfassung
bei Leistungserfassung
vor Abrechnung
Weitere Informationen zu den Systemeinstellungen dieser Regelart finden Sie an folgenden Stellen im Einführungsleitfaden Krankenhaus
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