Ausschluss abrechenbarer Leistungen, gruppenweise (R1)
Mit der Leistungsprüfung Ausschluss abrechenbarer Leistungen, gruppenweise
(Regelart R1) können Sie für einen Fall überprüfen, ob sich einander ausschließende Leistungen erfasst wurden.
Im Customizing des IS-H können Sie die Prüfungen dieser Regelart bezogen auf die folgenden Prüfzeitpunkte aktivieren:
bei Aufnahme und Verlegung
bei ambulantem Besuch
bei Entlassung
bei Operationsdatenerfassung
bei Leistungserfassung
vor Abrechnung
Weitere Informationen zu den Systemeinstellungen dieser Regelart finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter .
Grundlage dieser Prüfung sind Leistungsgruppen für Ausschlüsse, die Sie angelegt haben und denen Sie die einander ausschließenden Leistungen zugeordnet haben. Abhängig davon, ob Sie die Leistungsregel im Customizing des IS-H als Teilausschluss oder als Vollausschluss definiert haben, liegt eine Regelverletzung in einer der folgenden Situationen vor:
Teilausschluss
Zwei oder mehrere Leistungen der Leistungsgruppe sind mit denselben oder überlappenden Gültigkeitszeiträumen für einen Fall erfasst. Eine Regelverletzung liegt nicht vor, wenn die Leistungen der Leistungsgruppe für den Fall mit unterschiedlichen Gültigkeitszeiträumen erfasst wurden.
Vollausschluss
Zwei oder mehrere Leistungen der Leistungsgruppe sind für einen Fall erfasst. Eine Regelverletzung liegt auch dann vor, wenn sich die Gültigkeitszeiträume der Leistungen nicht überlappen (Vollausschluss).
Hinweis
Beachten Sie, dass das System bei dieser Leistungsprüfung nur nicht-stornierte, abrechenbare Leistungen eines Falles im Status Ist
berücksichtigt. Stellt das System eine Regelverletzung fest, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Den Typ dieser Nachricht
können Sie im Customizing des IS-H festlegen. Das System kann den Fehler in der Leistungserfassung nicht automatisch korrigieren. Ändern Sie die erfassten Leistungen in der Leistungserfassung daher so ab, dass die Leistungsregel nicht mehr verletzt wird.
Die Leistungsgruppe für Ausschlüsse enthält die folgenden Leistungen:
CHIRP (Abteilungspflegesatz Chirurgie)
INNP (Abteilungspflegesatz Innere Medizin)
INTP (Intensivpflegesatz)
Für diese Leistungsgruppe haben Sie einen Teilausschluss definiert, d.h. diese Leistungen dürfen zwar in einem Fall erfasst werden; ihre Gültigkeitszeiträume dürfen sich jedoch nicht überlappen.