HintergrundBeispiel für Abgrenzung von Leistungen bei Abwesenheiten

 

Für einen stationären Fall haben Sie die folgenden Zeitraumleistungen erfasst:

Erfasste Leistungen

Leistung

gültig von

gültig bis

BASP

01.05.1998/08:00

31.12.9999/24:00

CHIRP

01.05.1998/08:00

08.05.1998/13:00

INNP

08.05.1998/13:00

31.12.9999/24:00

Der Patient hat eine Abwesenheit vom 04.05.1998 (8.00 Uhr) bis 07.05.1998 (18.00 Uhr).

Das Programm zur Leistungsabgrenzung ändert die Gültigkeitsdaten der erfassten Leistungen wie folgt. Dieses Beispiel basiert auf der Annahme, daß die Leistungen sowohl am Abwesenheitsbeginntag als auch am Abwesenheitsendetag berechnet werden sollen. Weiterhin soll für den Abwesenheitszeitraum eine Abwesenheitsleistung ABW generiert werden.

Erfasste Leistungen nach Abgrenzung aufgrund von Abwesenheit

Leistung

gültig von

gültig bis

BASP

01.05.1998/08:00

04.05.1998/24:00

BASP

07.05.1998/18:00

31.12.9999/24:00

CHIRP

01.05.1998/08:00

04.05.1998/24:00

CHIRP

07.05.1998/18:00

08.05.1998/13:00

INNP

08.05.1998/13:00

31.12.9999/24:00

ABW

05.05.1998/00:00

06.05.1998/24:00