Gültigkeit des Versicherungsverhältnisses
Zeitraum, in dem ein Versicherungsverhältnis (VV) gültig ist.
Wenn Sie ein VV für einen Kostenträger erfassen, schlägt das System Ihnen den Gültigkeitszeitraum des VVs automatisch vor. Als Gültigkeitsbeginn (Feld Vers. ab
) des VVs schlägt das System das Geburtsdatum des Patienten vor. Als Gültigkeitsende (Feld Vers.
bis
) schlägt das System den 31.12.9999 (unbegrenzt) vor.
Wenn für den Patienten bereits ein VV mit demselben Kostenträger vorhanden ist, schlägt das System vor, das vorhandene VV abzugrenzen.
Bei VVs, die Sie für einen Fall anlegen oder aktivieren, prüft das System, ob der Gültigkeitszeitraum innerhalb des Aufenthaltszeitraums des Falles liegt.
Sie können einstellen, ob das System bei dieser Prüfung nur den Zeitraum zwischen Aufnahme und Entlassung oder auch vor- und nachstationäre Besuche berücksichtigen soll.
Wenn Sie vor- und nachstationäre Besuche bei der Prüfung berücksichtigen wollen, unterdrücken Sie die Meldungen VersVerh. ist im Fall-Intervall nicht gültig. Bitte überprüfen
. (N3 074) und VersVerh. ist nicht im gesamten Aufenthaltszeitraum des
Falles gültig
. (N3 135) in der Nachrichtensteuerung des Customizing. Tragen Sie an deren Stelle folgende Meldungen ein:
Vers.Verh. ist im erw. Fall-Intervall nicht gültig. Bitte überprüfen.
(N3 219)
VersVerh. ist nicht im gesamten erw. Aufenthaltszeitraum des Falles gültig
. (N3 226)
Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
unter .