FunktionsdokumentationSonderregelungen bei Ermittlung zuzahlungspflichtiger Tage

 

Das System berücksichtigt bei der Berechnung der zuzahlungspflichtigen Tage pro Fall die folgenden Sonderregelungen der Zuzahlungspflicht, die Sie in der Customizing-Aktivität Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Zuzahlung/Anzahlung Navigationsschritt Stationäre Zuzahlung Navigationsschritt Parameter für Zuzahlungsanforderungen pflegen Ende des Navigationspfads in der Gruppe Generieren Anforderung vornehmen können:

  • Im Feld Entbindung können Sie die folgenden Einstellungen vornehmen:

    • 0: Vollständig frei

      Der Fall ist vollständig von der Zuzahlung befreit.

    • 1: Entbindungstag und 6 Tage danach frei

      Der Fall ist am Tag der Entbindung und bis zu 6 Tage danach von der Zuzahlung befreit.

    • 2: Ab Aufnahme bis 6 Tage nach Entbindung frei

      Der Fall ist vom Aufnahmetag bis zum 6. Tag nach der Entbindung von der Zuzahlung befreit.

    • 3: Ab 3 Tage vor bis 6 Tage nach Entbindung frei

      Der Fall ist ab 3 Tage vor der Entbindung bis 6 Tage danach von der Zuzahlung befreit.

    • 4: Zuzahlung gemäß §301-Regelung

      Die Zuzahlungsbefreiung richtet sich nach der gültigen §301-Regelung. Wenn im Fall der Aufnahmegrund 05 vorliegt, betrachtet der Zuzahlungsgenerierer den Entbindungsfall als vollständig zuzahlungsbefreit. Wenn im Fall nicht der Aufnahmegrund 05 vorliegt und es während des Aufenthaltes zu einer Entbindung kommt, betrachtet der Zuzahlungsgenerierer den Fall bis zum Tag vor der Entbindung als zuzahlungspflichtig. Das System identifiziert einen Fall mit einem anderen Aufnahmegrund als 05 als Entbindungsfall, wenn das Entbindungsdatum hinterlegt ist. Die Standardeinstellung ist 1.

    Das System identifiziert bei Parametereinstellung 0 bis 3 einen Fall als Entbindungsfall, wenn das Entbindungsdatum gepflegt ist und eine Aufnahmeart mit dem Kennzeichen Entbindung vorliegt.

    Beispiel Beispiel

    Eine Patientin wird am 1. Februar aufgenommen und entbindet am 2. Februar. Am 10. Februar wird sie wieder entlassen.

    Wenn der Parameter den Wert 0 hat, ist sie vollständig von der Zuzahlung befreit.

    Wenn der Parameter den Wert 1 hat, ist der 1. Februar sowie der 9. Februar und ggfs der 10. Februar (je nach Zuzahlungspflicht am Entlassungstag) zuzahlungspflichtig.

    Wenn der Parameter den Wert 2 hat, ist der 9. Februar und ggfs der 10. Februar (je nach Zuzahlungspflicht am Entlassungstag) zuzahlungspflichtig.

    Wenn der Parameter den Wert 3 hat, ist der 9. Februar und ggfs der 10. Februar (je nach Zuzahlungspflicht am Entlassungstag) zuzahlungspflichtig.

    Wenn der Parameter den Wert 4 hat und der Aufnahmegrund 05 vorliegt, ist die Patientin vollständig von der Zuzahlung befreit.Wenn jedoch ein anderer Aufnahmegrund als 05 vorliegt und das Entbindungsdatum gepflegt ist, ist der 1. Februar zuzahlungspflichtig.

    Ende des Beispiels.

    Achtung Achtung

    Der Nichtzuzahlungsgrund Entbindung bis zum 6. Tag wird bei der Generierung von Zuzahlungsaufforderungen vom System ignoriert.

    Ende der Warnung.
  • Zuzahlungspflicht am Entlassungstag

    Patienten, die in ein externes Krankenhaus entlassen werden, sind in der Regel am Entlassungstag nicht zuzahlungspflichtig. Im Feld Entlassungstag können Sie Regeln für die Zuzahlungspflicht am Entlassungstag hinterlegen. Mögliche Einstellungen sind:

    • 0: Entlasstag immer zuzahlungsfrei

      Der Zuzahlungsgenerierer betrachtet den Entlassungstag immer als zuzahlungsfrei.

    • 1: Entlasstag immer zuzahlungspflichtig

      Der Zuzahlungsgenerierer betrachtet den Entlassungstag immer als zuzahlungspflichtig.

    • 2: Entlasstag zuzahlungsfrei bei Entlassung in externes Krankenhaus oder bei Wechsel des Entgeltbereichs

      Der Zuzahlungsgenerierer betrachtet den Entlassungstag als zuzahlungsfrei, wenn in der Entlassung die Entlassungsart in ein externes Krankenhaus oder der Entlassungsgrund 17 Interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen vorliegt.

    • 3: Entlasstag zuzahlungsfrei bei selbstdefinierten Entlassungsgründen

      Der Zuzahlungsgenerierer betrachtet den Entlassungstag als zuzahlungsfrei, wenn in der Entlassung ein Entlassungsgrund vorliegt, den Sie in der Tabelle Entlassungsgründe hinterlegt haben.

      Bei einem zusammengeführten Wiederkehrerfall wird eine Entlassung über eine Abwesenheit abgebildet. Hier ermittelt das System die zu der Abwesenheit zugehörige Entlassung. Wenn der dort hinterlegte Entlassungsgrund in der Tabelle der Entlassungsgründe hinterlegt ist, ist der Tag zuzahlungsfrei.

      Wenn Sie eine Rückverlegung über eine normale Abwesenheit erfassen, hinterlegen Sie bei der Erfassung der Abwesenheit den Abwesenheitsbeginngrund 16 Krankenhaus mit Rückverlegung und den Abwesenheitsendegrund 18 Krankenhaus mit Rückverlegung. Bei dieser Abwesenheit handelt es sich um eine versteckte Entlassung in ein externes Krankenhaus. Das System ermittelt für diesen Spezialfall den Entlassungsgrund 06 Entlassung in externes Krankenhaus. Wenn Sie den Entlassungsgrund 06 in der Tabelle der Entlassungsgründe den Entlassungsgrund 06 in der Tabelle der Entlassungsgründe hinterlegt haben, dann ist der Tag zuzahlungsfrei.

      Sie können Entlassungsgründe in der Tabelle Entlassungsgründe über die Drucktaste neben dem Feld Entlassungstag eingeben.

      Beachten Sie, dass die Drucktaste nur sichtbar ist, wenn Sie den Parameter 3 Entlasstag zuzahlungsfrei bei selbstdefinierten Entlassungsgründen eingestellt haben. Um die Drucktaste zu erhalten, müssen Sie nach Auswahl des Parameters 3 die Eingabe mit Enter bestätigen.

    Die Standardeinstellung ist 2.

    Hinweis Hinweis

    Ein Patient wird in ein externes Krankenhaus entlassen.

    Wenn der Parameter den Wert 0 hat, ist der Entlassungstag nicht zuzahlungspflichtig.

    Wenn der Parameter den Wert 1 hat, ist der Entlassungstag zuzahlungspflichtig.

    Wenn der Parameter den Wert 2 hat, ist der Entlassungstag im entlassenden Krankenhaus nicht zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung wird ggfs vom aufnehmenden Krankenhaus angefordert.

    Wenn der Parameter den Wert 3 hat und wenn in der Tabelle Entlassungsgründe der Grund 06 hinterlegt ist, ist der Entlassungstag nicht zuzahlungspflichtig, wenn in der Entlassung der Entlassungsgrund 06 vorliegt.

    Ende des Hinweises
  • Patienten unter 18 Jahre

    Im Feld Volljährigkeit steuern Sie, wie sich das Programm zum Generieren von Zuzahlungsanforderungen verhalten soll, wenn ein Patient im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes das 18. Lebensjahr vollendet:

    • Zuzahlungspflicht ab Vollendung des 18. Lebensjahres

    • Keine Zuzahlungspflicht falls minderjährig bei Aufnahme

    Standardmäßig wird ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlungsanforderung generiert.

  • Zuzahlungspflicht bei Abwesenheiten

    Im Feld Abwesenheit können Sie die Regel bezüglich der Zuzahlungspflicht bei Abwesenheiten hinterlegen. Die folgenden Einstellungen sind möglich:

    • Alle Abwesenheitstage sind zuzahlungspflichtig.

    • Beginn- und Endetag der Abwesenheit sind zuzahlungspflichtig, nicht jedoch die ganztägigen Abwesenheitstage.

    • Nur der Endetag der Abwesenheit ist zuzahlungspflichtig.

  • Zuzahlungspflicht bei 24-Stunden-Fällen

    Im Feld 24-Std-Fälle können Sie die Regel bezüglich der Zuzahlungspflicht von 24-Stunden-Fällen hinterlegen. Diese Regeln beziehen sich ausschließlich auf 24-Stunden-Fälle, die an einem Tag aufgenommen und erst am darauffolgenden Tag entlassen werden. Die folgenden Einstellungen sind möglich:

    • Es wird ein Tag als zuzahlungspflichtig berechnet.

    • Es werden zwei Tage als zuzahlungspflichtig berechnet.

  • Zuzahlungspflicht von verstorbenen Patienten

    Im Feld Verstorb. Pat. können Sie die Regel bezüglich der Zuzahlungspflicht bei verstorbenen Patienten hinterlegen. Die folgenden Einstellungen sind möglich:

    • Verstorbene Patienten sind zuzahlungspflichtig.

    • Verstorbene Patienten sind nicht zuzahlungspflichtig.

    Das System berücksichtigt diese Einstellungen bei Fällen, die Sie mit der Entlassungsart Tod entlassen haben und/oder für die Sie im Rahmen der Entlassung das Kennzeichen Verstorben in den Todesdaten gesetzt haben.

Teilstationäre Fälle

Teilstationäre Fälle sind nicht zuzahlungspflichtig. Das System berücksichtigt diese Sonderregelung, wenn Sie den Fall mit der Fallart Teilstationär aufgenommen haben. Es überprüft jedoch, ob Sie für teilstationäre Fälle Zuzahlungsaufforderungen oder Zuzahlungen gebucht haben und gibt entsprechende Nachrichten aus.