Leistungsumschlüsselung pflegen (A3)Die Leistungsregel Leistungsumschlüsselung (A3)
ersetzt beim Zutreffen bestimmter Kriterien wie beispielsweise dem Gültigkeitszeitraum eine Leistung (Ausgangsleistung) durch eine andere Leistung (Ersatzleistung). Sie legt die Ersatzleistung in der Menge (Häufigkeit) an, die Sie im Customizing angegeben haben. Diese Umschlüsselungsrichtlinien sind pro Einrichtung gültig.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter die Regelart A3
aktiviert.
Hier ist standardmäßig der Funktionsbaustein ISH_CHECK_SERVICES_UMLEI
hinterlegt.
Sie haben im Customizing zu der Leistung, die Sie ersetzen wollen, die erforderlichen Einträge wie beispielsweise die Ersatzleistung unter erfasst.
Die Leistungsregel prüft die zu einem Fall vorhandenen Leistungen mit den von Ihnen im Customizing angegebenen Kriterien. Diese Kriterien definieren, unter welchen Bedingungen die Leistungsregel diese Leistungen durch andere Leistungen ersetzt.
Wenn für eine Leistung mehrere Einträge im Customizing vorhanden sind, qualifiziert sich jener Eintrag mit der höchsten Übereinstimmung der Kriterien für die Umschlüsselung. Die Priorisierung erfolgt dabei spaltenmäßig gesehen von links nach rechts absteigend.
Wenn Sie diese Logik kundenspezifisch ausschalten oder ändern wollen, verwenden Sie im Funktionsbaustein ISH_CHECK_SERVICES_UMLEI
das Business Add-In (BAdI) für die Priorisierung (ISH_AT_SRULES_UMLEI
).
Abhängig von der eingestellten Leistungsaktion legt die Leistungsregel die von Ihnen angegebene Ersatzleistung in der von Ihnen festgelegten Menge (Häufigkeit) an. Die Abrechenbarkeit der Ersatzleistung ergibt sich aus der Einstellung in den Leistungsstammdaten. Darüber hinaus setzt die Leistungsregel die Ausgangsleistung je nach Eintrag im Customizing auf abrechenbar bzw. nicht abrechenbar.
Weitere Informationen finden Sie im Customizing zur Leistungsregel A3
unter .
Sie haben im Customizing festgelegt, dass die Leistung L1 bei allen Versicherungen mit der Kostenträgerart GKK durch die Leistung L2 mit der gleichen Menge, aber doppelt so häufig, ersetzt werden muss.
In der Ausgangssituation ist die Leistung L1 mit der Menge 1 am 1. Januar 2001 und mit der Menge 2 am 2. Januar .2001 vorhanden. Nach Durchlaufen der Leistungsregel sind folgende Datensätze vorhanden:
Die Leistungsregel setzt die Leistung L1 vom 1. Januar 2001 auf nicht abrechenbar
Zusätzlich generiert sie zwei abrechenbare Leistungen L2 mit Datum 1. Januar 2001 und Menge 1.
Die Leistungsregel setzt die Leistung L1 vom 2. Januar 2001 ebenfalls auf nicht abrechenbar.
Zusätzlich generiert sie zwei abrechenbare Leistungen L2 mit Datum 2. Januar 2001 und Menge 2.