Leistungsregel für amb. Neugeborene (A8) Die Leistungsregel
amb. Neugeborene (A8)
überprüft, ob es für den ambulanten Fall des Neugeborenen eine Zuordnung zur Mutter gibt und setzt ggf. alle Leistungen auf nicht abrechenbar.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter
die Regelart A8 für den Prüfzeitpunkt
NLRG01
(Leistungprüfung vor der Abrechnung) aktiviert.
In der Regelart A8 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_NG aufgerufen.
Sie haben im
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
für die Regelart A8 eine
Leistungsaktion
(ungleich
keine Aktionen
) ausgewählt.
Die Leistungsregel prüft, ob zu einem ambulanten Fall eines Neugeborenen eine Zuordnung zur Mutter vorhanden ist.
Hinweis
Die Fall-Fall-Zuordnung vom Neugeborenen zur Mutter wird erst angelegt, wenn der Fall zum Neugeborenen gespeichert wird. Eine Leistungsprüfung für den Zeitpunkt der Aufnahme ist aus diesem Grund nicht sinnvoll.
Die in dieser Regelart genannte Leistungsprüfung unterstützt Leistungsaktionen. Die folgende Leistungsaktion ist möglich:
Wenn eine Zuordnung vorhanden ist, werden alle abrechenbaren Leistungen des ambulanten Falles des Neugeborenen für den Zeitraum des Aufenthaltes der Mutter auf nicht abrechenbar gesetzt.