Leistungen nach Entlassungsdatum (A14) Die Leistungsregel
Leistungen nach Entlassungsdatum (A14)
überprüft, ob zu einem stationären Fall Leistungen vorliegen, deren Zeitpunkt (Datum und Zeit) nach dem Entlassungszeitpunkt liegt.
Bevor diese Leistungsregel zur Anwendung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben im Customizing unter
die Regelart A14 aktiviert und am
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
innerhalb des Gruppenrahmens
Regelgültigkeiten
Kennzeichen
stationär
gesetzt und einen
Gültigkeitszeitraum
eingetragen.
Empfehlung
Setzen Sie für die Durchführung der Leistungsregel die Prüfzeitpunkte NLRG00 (Leistungserfassung), NLRG01 (Echtabrechnung) und NLRG08 (Testabrechnung).
Sie haben am
Einrichtungsbezogenen Prüfschema
die Leistungsaktion auf
Keine Aktionen
gesetzt.
In der Regelart A14 wird der Funktionsbaustein ISH_AT_CHECK_SERVICES_NE aufgerufen.
Die Leistungsregel prüft, ob zu einem stationären, nicht stornierten und nicht geplanten Fall Leistungen vorhanden sind, die nach dem Entlassungsdatum liegen. Für die Prüfung wird der genaue Zeitpunkt (d.h. Datum und Uhrzeit) herangezogen.
Hinweis
Die Regelart A14 führt keine Leistungsaktion durch. Sollte die Leistungsprüfung ergeben, dass mindestens eine Leistung nach dem Entlassungszeitpunkt vorhanden ist, gibt das System – wenn Sie in der Nachrichtensteuerung die Meldung zur
Funktion
N017 und A000,
Arbeitsgebiet
NV und
Nachrichtennummer
286 nicht unterdrückt haben - eine Meldung aus. Der
Nachrichtentyp
ist standardmässig auf
W
(Warnung) gesetzt; Sie können diesen Eintrag verändern.
Weitere Informationen zur Nachrichtensteuerung lesen Sie im
Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter
.