Gültigkeit von Fall-Person-Zuordnungen
Sie können den Gültigkeitszeitraum einer Fall-Person-Zuordnung festlegen. Bei Bewegungen, die zeitlich begrenzt sind (z.B. ambulanter Besuch, Abwesenheit) wird der Gültigkeitszeitraum in die Fall-Person-Zuordnung übernommen.
Die Gültigkeit einer Fall-Person-Zuordnung wird beim Anlegen der Zuordnung automatisch aus dem Zeitpunkt bzw. dem Zeitraum der zugeordneten Bewegung generiert.
Wenn Sie das Datum der zugeordneten Bewegung ändern, wird die Gültigkeit der Fall-Person-Zuordnung automatisch vom System angepasst.
Kann die automatische Anpassung nicht durchgeführt werden, da die Gültigkeit durch manuelle Änderung in den Zuordnungsdaten nicht mehr zum alten Bewegungszeitraum passt, können Sie sich die Zuordnungen in einem Dialogfenster anzeigen lassen.
Hinweis
Die Möglichkeit, hierbei das Dialogfenster einzusetzen, können Sie über den Systemparameter DATE_FPZ
steuern. Sie können diesen Systemparameter DATE_FPZ
im Einführungsleitfaden Krankenhaus pflegen unter Parameter Mandant zeitunabhängig
pflegen.
Falls Sie den Systemparameter ausgeschaltet haben, wird die Gültigkeit von Fall-Person-Zuordnungen an das neue Bewegungsdatum angeglichen. Die Gültigkeit der Fall-Person-Zuordnung, die nicht automatisch angepasst werden kann, bleibt unverändert.
Falls Sie den Systemparameter eingeschaltet haben, kann bei der Änderung des Bewegungsdatums ein Dialogfenster mit einer Liste aller der Bewegung zugeordneten Personen erscheinen. In dieser Liste sind diejenigen Einträge markiert, die nicht automatisch angepasst werden können. Sie haben folgende Bearbeitungsmöglichkeiten:
Sie können über Anpassen Datum die Gültigkeit der markierten Zuordnungen an das neue Bewegungsdatum angleichen
Sie können die Gültigkeitsdaten manuell ändern
Sie können die Gültigkeitsdaten unverändert lassen
Hinweis
Beachten Sie, dass dieses Dialogfenster nur erscheint, wenn mindestens eine Gültigkeit nicht automatisch vom System angepasst werden kann.